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DGAP-Adhoc: Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen (deutsch)

DGAP-Adhoc: Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen (deutsch)
Delivery Hero SE -%
03.02.2021, 18:50 ‧ dpa-Afx

Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen

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DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Zulassungsgenehmigung
Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der
koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der
Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung
vornehmen müssen

03.02.2021 / 18:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der
koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der
Delivery-Hero-Aktie und des daraus resultierenden höheren Werts der
Gegenleistung wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen
müssen

Berlin, 3. Februar, 2021 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat
gestern Nachmittag in Südkorea der Delivery Hero SE ("Delivery Hero") ihre
Entscheidung schriftlich übermittelt, in der sie die bedingte behördliche
Genehmigung von Delivery Hero's Joint Venture mit Woowa Brothers Corp.
("Woowa"), dem Betreiber von Südkoreas größter Essenslieferplattform,
bekräftigt. Die Genehmigung steht im Wesentlichen unter denselben
Bedingungen wie am 28. Dezember 2020 bekanntgegeben, d. h. der Veräußerung
der 100%igen südkoreanischen Tochtergesellschaft Delivery Hero Korea LLC.
("Yogiyo") und der Aufrechterhaltung des Status Quo von Yogiyo bis zum
Abschluss der Veräußerung. Ziel ist es, die Transaktion im März 2021
abzuschließen.

Delivery Hero hatte am 13. Dezember 2019 den Kauf von Anteilen an und die
Gründung eines Joint Ventures mit dem Management von Woowa angekündigt. Der
Transaktion liegt ein Unternehmenswert von Woowa auf bargeldloser und
schuldenfreier Basis und vor bestimmten Anpassungen von USD 4,0 Mrd. (EUR
3,6 Mrd.) zu Grunde. Als Gegenleistung wurden bis zu ca. EUR 1,7 Mrd. in bar
und bis zu ca. EUR 1,9 Mrd. in neuen Delivery-Hero-Aktien vereinbart,
basierend auf dem damals vereinbarten 20-tägigen volumengewichteten
Durchschnittskurs der Delivery-Hero-Aktie von EUR 47,47.

Seit der Unterzeichnung der Transaktion im Dezember 2019 und bis zur
Genehmigung durch die KFTC ist der Aktienkurs von Delivery Hero und damit
der Wert der Gegenleistung aufgrund der starken operativen Entwicklung von
Delivery Hero deutlich gestiegen. Sollte dies bis zum Abschluss der
Transaktion weiterhin der Fall sein, wird Delivery Hero, trotz der starken
operativen Entwicklung von Woowa, basierend auf der Analyse des Vorstands
von Delivery Hero heute Nachmittag und gemäß IFRS, unmittelbar nach oder in
zeitlicher Nähe zum Abschluss der Woowa-Transaktion eine signifikante
Wertminderung auf den Firmenwert des koreanischen Geschäfts vornehmen
müssen. Die Höhe der möglichen Wertminderung hängt vom Kurs der
Delivery-Hero-Aktie am Tag des Abschlusses der Transaktion ab. Auf Basis des
gestrigen XETRA-Schlusskurses der Delivery-Hero-Aktie von EUR 128,65 könnte
sich die potenzielle Wertberichtigung auf EUR 1,4 Mrd. belaufen. Die
Wertberichtigung ist weder durch die Geschäftsentwicklung von Woowa
ausgelöst noch relevant für die liquiden Mittel. Sie ändert nichts an der
ursprünglich vorhergesehenen Verwässerung der Delivery-Hero-Aktien.

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Daniel Fard-Yazdani Sigrid Dalberg-Krajewski
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Quelle: dpa-AFX