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Foto: Börsenmedien AG, Volkswagen AG
25.05.2020 Jochen Kauper

Volkswagen-Urteil wie erwartet - Auto-Experte: "VW wird das Thema elegant abräumen“

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Volkswagen Vz.

Das Urteil ist gekommen wie erwartet. VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Jedoch: Kunden müssen sich auf den Kaufpreis die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben. Der Kläger hatte sein Auto 2014 knapp für 31.500 Euro gekauft und wollte den vollen Preis von Volkswagen zurück.

„Es war klar, dass VW Schadenersatz leisten muss. Und es war klar, dass auf die Rückgabe des Fahrzeugs zum früheren Verkaufspreis ohne weitere Anrechnungen es nicht kommen würde, sondern Nutzungen – also gefahrene Kilometer - angerechnet werden. Zusätzlich teilen sich Kläger und Beklagte die Verfahrenskosten“, sagt Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer gegenüber dem AKTIONÄR.

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Finanzieller Schaden des Abgasskandals für den Volkswagen-Konzern weltweit

Es ist für VW ein Urteil, mit dem man leben kann. „Auch weil bisher ja im Rahmen der Musterfeststellungsklage tausende von Verbrauchern die freiwillige VW-Wiedergutmachungszahlung akzeptiert hatten“, sagt Dudenhöffer.

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Wichtig ist, dass längst nicht alle betroffenen Diesel-Käufer Schadenersatz bekämen. Nur wer selbst geklagt hat, kann überhaupt profitieren.

Volkswagen Vz. (WKN: 766403)

Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60 000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.

„VW wird das Thema elegant „abräumen“ und die Rechtsanwalts-Kanzleien werden eben doch weniger Geschäft machen, wie erhofft. Ein weiterer Schritt, um den Dieselgate bei VW in den Geschichtsbüchern zu lassen. VW kann in die Zukunft schauen“, sagt Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer.

(Mit Material von dpa-AFX).

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