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16.03.2016 Werner Sperber

Volkswagen: Das sind falsche Hoffnungen

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Die Bayerischen Motoren Werke haben am Mittwoch Rekordzahlen und einen soliden Ausblick vorgelegt. Auch wenn Volkswagen in der Europäischen Union Marktanteile verloren hat, sind die Absatzzahlen im Februar gestiegen. Deshalb gewinnt die Vorzugsaktie heute vergleichsweise stark im DAX. Das erste Urteil eines Gerichts, des Landgerichtes Bochum, um eine geforderte Rückabwicklung eines VW-Dieselgate-Autos wird aber zu euphorisch betrachtet.

Volkswagen hat gestanden, bei entsprechenden Diesel-Abgasprüfungen mit einer speziellen Software für passende Werte gesorgt zu haben, die auf der Straße nicht zu erreichen sind. Ein Kunde hat vor knapp einem Jahr einen VW Tiguan für rund 38.000 Euro gekauft und wegen dieser Täuschung vom Autohaus verlangt, den Kauf rückgängig zu machen. Zum einen verpeste dieses Dieselfahrzeug die Umwelt in der er lebt in nicht geahnter Weise und zum anderen könne er den Tiguan faktisch nicht mehr weiterverkaufen.

Der "falsche Angeklagte"
Im bundesweit ersten diesbezüglichen Prozess hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Bochum nun entschieden: Das Autohaus muss den Kauf nicht rückabwickeln. Zum einen seien "die Veränderungen am Abgassystem vergleichsweise günstig zu beheben". Volkswagen veranschlage für eine aktualisierte Software 100 Euro, was weniger als ein Prozent des Kaufpreises des Tiguan entspreche und damit als Bagatelle abgetan werden könne. Dr. Ferdinand Dudenhöffer, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft an der Universität Duisburg-Essen, sagte dazu: "Tatsächlich verringert ein solches Update der Software den Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb jedoch eben nicht auf die von Volkswagen zuvor für die USA angegebenen Werte, sie entsprechen aber weiterhin den vom Bundeskraftfahrtamt genehmigten Werten."

Was jedoch wichtig ist: Der Richter erklärte, das Autohaus ist nicht schuld an der "Manipulation". Schuld daran ist der Fahrzeugkonzern Volkswagen AG. Der Rechtsanwalt des Klägers kündigte dennoch an, die nächsthöhere Instanz, also das Oberlandesgericht Hamm, anrufen zu wollen. Letztlich könnte der Fall beim Bundesgerichtshof landen.

Harter Gegner in den USA
Andere Betroffene, hier deutsche Diesel-Kunden und deutsche Unternehmen, machen es anscheinend besser, denn sie verklagen gleich die Volkswagen AG. Sie engagierten sogar den US-Staranwalt Michael Hausfeld, der in den USA eine Sammelklage einreichen soll. Berichten des Handelsblattes und der Süddeutschen Zeitung zufolge, fordere Hausfeld ein Treffen mit den VW-Spitzen bis Ende März. Dabei hätten die Vorstände alle Tatsachen auf den Tisch zu legen. Diesel-Kunden in den USA bekommen von Volkswagen Einkaufsgutscheine im Wert von 1.000 Dollar.

Wichtig sind die US-Gerichte
Wie teuer der (vielleicht auch in juristischem Sinne) Betrug von Volkswagen den Konzern wirklich kommen wird, wird in den USA ausgehandelt. Ist man ansonsten schon auf dem hohen Meer und vor Gericht allein in Gottes Hand, wie ein Sprichwort sagt, trifft das für US-Gerichte um ein Vielfaches verstärkt zu. Verurteilungen zu Billionen-Zahlungen, etwa der Tabak-Industrie, können als Beispiel dienen. Allerdings dauern solche Prozesse viele Jahre. Insofern können risikobereite Trader zwar einsteigen, langfristig ausgerichtete Investoren jedoch finden attraktivere Aktien, wie etwa die von Daimler.

Behandelte Werte

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