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20.07.2018 Jonas Lerch

Handelsverbot Cannabis-Aktien: Diese Unternehmen sind nicht betroffen

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Clearstream sorgt endlich für Klarheit im geplanten Handelsverbot für Cannabis-Aktien. Am Dienstag gab die Deutsche-Börse-Tochter bekannt, welche Wertpapiere auch nach dem 28. September 2018 noch gehandelt werden können.

Bereits letzte Woche ruderte Clearstream einen Schritt zurück und stellte in einer Pressemitteilung klar: Unternehmen, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht, sind nicht betroffen.

Aktualisierte Handelsverbot-Liste

Investoren konnten daraufhin nur mutmaßen, welche Wertpapiere nun aus der Verbots-Liste entfernt und damit auch weiterhin gehandelt werden können. Clearstream nannte nämlich keine konkreten Unternehmen. Jetzt besteht allerdings Klarheit. In einer Pressemitteilung vom 17. Juli 2018 veröffentlichte Clearstream diejenigen Wertpapiere, die nicht vom Verbot betroffen sind – und das ist der Großteil!

Für diese 92 Cannabis-Aktien hebt Clearstream das Handelsverbot auf, da hier ein Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis vorliegt: Liste 1. Die Deutsche Börse wird deshalb den Handel der entsprechenden Aktien nicht beenden.

Darunter befinden sich auch die Werte Canopy Growth sowie GW Pharma. Vergangene Woche gab DER AKTIONÄR bei beiden Kaufempfehlungen bereits Entwarnung, da bei diesen Unternehmen die medizinische Verwendung von Cannabis im Vordergrund steht. Nun liegt auch die offizielle Bestätigung vor.

Investoren aufgepasst

Bei diesen Unternehmen sieht Clearstream kein Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis: Liste 2. Für die darin genannten Wertpapiere stellt die Deutsche Börse deshalb ab dem 28. September 2018 den Handel ein.

Update vom 17.09.2018: Clearstream ändert die Dateien in den verlinkten Listen, belässt allerdings den Link gleich. Anleger von weiteren Cannabis-Aktien sollten sich deshalb regelmäßig direkt über die Stichwortsuche „Cannabis“ auf der Clearstream-Webseite über die aktuellen Listen informieren. Einen aktuellen Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.

Hintergrund: Ausländische Wertpapiere verwahrt die Deutsche Börse bei ihrer Tochter Clearstream in Luxemburg – und ist damit an die dortigen Gesetze gebunden. Ein neues Gesetz sorgt in Luxemburg dafür, dass ausschließlich die medizinische Verwendung von Cannabis legal ist. Die lokale Börsenaufsicht CSSF stuft deshalb den Handel mit Cannabis-Aktien als illegal ein, bis auf die beschriebenen Ausnahmen. An diese Richtlinien ist die Deutsche Börse gebunden.

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