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Bayer: Gamechanger in der Causa Glyphosat

Bayer: Gamechanger in der Causa Glyphosat
Foto: ZUMAPRESS.com/Stanislav Kogiku/dpa/picture alliance
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Jan-Paul Fóri Heute, 16:12 Jan-Paul Fóri

Paukenschlag bei Bayer: Der oberste Gerichtshof der USA schützt Bayer vor Klagen wegen fehlender Krebs-Warnhinweise beim Unkrautvernichter Roundup. Die Entscheidung dürfte zur Abweisung der Warnhinweis-Klangen führen. Die Bayer-Aktie springt daraufhin um 17 Prozent nach oben. 

• Bayer erzielt einen wichtigen Erfolg vor dem US Supreme Court
• Der Supreme Court stärkt im Glyphosat-Rechtsstreit die Position von Bayer
• Die Bayer-Aktie legt aufgrund der Meldung zweistellig zu. 

Der Supreme Court hat im Verfahren Monsanto gegen Durnell eine Grundsatzfrage verhandelt, die für Bayer AG von enormer Tragweite ist. Im Kern geht es um die entscheidende Frage, ob US-Bundesstaaten weiterhin Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Roundup zulassen dürfen – obwohl das Produkt von der US-Umweltbehörde EPA offiziell zugelassen ist. 

Die Klägerseite wirft dem ehemaligen Monsanto-Konzern, der heute zu Bayer gehört, vor, nicht ausreichend vor möglichen Gesundheitsrisiken durch Glyphosat gewarnt zu haben. Auf Basis einzelstaatlicher Produkthaftungsregeln sollen daher milliardenschwere Schadensersatzforderungen möglich bleiben.

Bayer hingegen argumentiert, dass die Zulassung durch die US-Umweltbehörde EPA verbindlich sei und einzelstaatliche Gerichte keine zusätzlichen Warnpflichten „darüberlegen“ dürften. Genau diese Frage stand nun im Mittelpunkt der Anhörung vor dem Supreme Court.

Supreme Court stärkt Bayers Position

Der Supreme Court stellte im Kern klar, dass eine bundesrechtliche Zulassung durch die EPA eine erhebliche rechtliche Bedeutung hat und einzelstaatliche Produkthaftungsregeln nicht ohne Weiteres zusätzliche Warnpflichten etablieren dürfen.

Damit wird die Argumentationslinie von Monsanto deutlich gestärkt: Wenn ein Produkt bundesrechtlich geprüft und zugelassen ist, können einzelne Bundesstaaten diese Entscheidung nicht beliebig durch strengere Warnpflichten aushebeln.

Bayer (WKN: BAY001)

Unmittelbar nach der Entscheidung veröffentlichte Bayer eine deutliche Stellungnahme: „Der US Supreme Court entscheidet im Fall Durnell zugunsten von Monsanto. Das Urteil ist gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind.“ 

Weiter heißt es aus Leverkusen: Das Urteil solle dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten rund um Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt deutlich einzudämmen. Nach Einschätzung des Unternehmens dürfte die Entscheidung dazu führen, dass bestehende Klagen abgewiesen und künftige Verfahren, die sich auf angeblich fehlende Warnhinweise stützen, verhindert werden.

Glpyhosat-Streit noch nicht zu Ende

Zudem betont der Konzern: „Monsanto strebt weiterhin die finale Genehmigung des angekündigten Sammelvergleichs an und setzt die mehrgleisige Strategie zur signifikanten Eindämmung der Rechtsstreitigkeiten zu Roundup fort.“ Das Unternehmen prüft das Urteil jetzt im Detail und will zeitnah eine umfassendere Bewertung vorlegen.

Noch ist das Thema Glyphosat bei Bayer noch nicht endgültig vom Tisch. Doch der Fall entwickelt sich für den DAX-Konzern zunehmend in die richtige Richtung. Die Aktie ist aktuell keine laufende Empfehlung des AKTIONÄR. 

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FAQs

Welche Geschäftsbereiche hat Bayer?

Der Leverkusener Traditionskonzern ist in drei Divisionen aufgeteilt: Crop Science, Consumer Health und Pharma.

Warum ist die Pharma-Sparte für Bayer so wichtig?

Weil sie einen erheblichen Teil von Umsatz und Gewinn liefert. Das Unternehmen sieht sich allerdings auch mit auslaufenden Patenten bei Top-Sellern konfrontiert.

Warum gibt es so viele Klagen gegen Bayer?

In den USA werfen Kläger Bayer/Monsanto vor, nicht ausreichend vor möglichen Krebsrisiken gewarnt zu haben. Seit Jahren schwelt der Rechtsstreit.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.

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