BASF muss auf europäischer Ebene eine Schlappe einstecken. Die Genkartoffel Amflora darf weiterhin nicht angeboten werden. DER AKTIONÄR zeigt, was das für die Anleger des Chemiekonzerns bedeutet.
Aufgrund von Verfahrensfehlern der EU-Kommission hat das EU-Gericht den Anbau und Vertrieb der BASF-Genkartoffel Amflora weiter untersagt. Hintergrund ist eine Klage der ungarischen Regierung gegen den Zulassungsbeschluss der EU-Kommission. Die Kommission habe zwar bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt. Allerding sei dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Kommission habe dadurch ihre Verfahrenspflichten erheblich verletzt.
Geschäft bereits aufgegeben
Was heißt für die Anleger von BASF? Nicht viel, denn zum einen wird die Kartoffel schon seit 2011 nicht mehr in Europa angebaut. Zum anderen hat der Konzern bereits Anfang 2012 angekündigt, den europäischen Markt für Pflanzenbiotechnologie größtenteils aufzugeben. Der Sitz des entsprechenden Tochterunternehmens wurde daher schon in die USA verlegt, weil dort die Akzeptanz größer sei als in Europa.
Aktie bleibt aussichtsreich
Das heutige Urteil ändert nichts an der positiven Einschätzung zur BASF-Aktie. Der Konzern ist auch ohne Amflora bestens aufgestellt, um seinen beeindruckenden Wachstumskurs der vergangenen Jahre und Jahrzehnte fortzusetzen. Die Aktie bleibt ein hervorragendes Investment für langfristig orientierte Anleger.