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Apple vs. EU: Experten finden mögliche Hintertür im iOS-Code

Apple vs. EU: Experten finden mögliche Hintertür im iOS-Code
Foto: maodoltee/Shutterstock
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Nikolas Kessler 13.11.2023 Nikolas Kessler

Bislang hat es Apple kategorisch abgelehnt, externe Marktplätze als Bezugsquelle für Apps zu erlauben, und dabei vor allem auf Sicherheitsrisiken hingewiesen. Doch nun scheint der Widerstand gegen das sogenannte „Sideloading“ zu bröckeln. Ganz freiwillig erfolgt dieser Sinneswandel allerdings nicht.

Wer Apps auf ein iPhone oder iPad herunterladen will, hat dafür bislang nur eine Option: Den offiziellen App Store von Apple. Gleiches gilt für App-Entwickler, die ihre Programme anbieten wollen. Auch sie können ihre iPhone- und iPad-Apps bislang nur im Apple-eigenen Store vertreiben – und zwar zu den Bedingungen und Gebühren, die Apple aufstellt.

Der Tech-Riese selbst begründet die strikte Regelung mit den Gefahren für Sicherheit und Datenschutz, falls Programme ohne entsprechende Überprüfung von externen Plattformen heruntergeladen werden können. App-Entwickler laufen indes seit Jahren Sturm gegen die strengen App-Store-Regen und werfen Apple vor, damit die marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.

Diese Einschätzung scheinen auch die Wettbewerbshüter der EU teilen, denn der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet große Tech-Konzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen auch für das sogenannte Sideloading von Apps zu öffnen. Ein Bericht des Branchenportals 9to5Mac.com deutet darauf hin, dass Apple im Hintergrund bereits an einer technischen Lösung dafür arbeitet.

Hintertür in neuem Beta-Code?

Die Experten des Portals haben im Beta-Code des Software-Updates iOS 17.2 ein neues öffentliches Framework mit dem Namen „Managed App Distribution“ entdeckt. Zunächst gingen sie davon aus, dass es sich dabei um eine Schnittstelle für Lösungen zum Mobile Device Management (MDM) handelt – etwa, um Firmen-Software zentral gesteuert auf den Geräten der Beschäftigten zu installieren und zu verwalten.

Bei einer genaueren Analyse hat 9to5Mac jedoch Hinweise darauf gefunden, dass mehr hinter der Schnittstelle stecken könnte. So lasse sie sich etwa für einzelne Regionen sperren oder öffnen, was nach Einschätzung der Experten für eine normale MDM-Lösung nicht relevant sei – wohl aber, wenn es darum geht, über diese Schnittstelle das Sideloading von Apps in bestimmten Regionen wie den Ländern der EU zu ermöglichen.

Apple hat zwischenzeitlich erklärt, dass die fragliche Schnittstelle primär für MDM-Lösungen gedacht sei. Doch der Spielraum für eine anderweitige Nutzung bleibt. Gut möglich also, dass der Konzern hier eine technische Hintertür eingebaut hat, um vorbereitet zu sein, wenn das App-Ökosystem ab dem kommenden Jahr tatsächlich per Gesetz für Sideloading geöffnet werden muss.

Apple kämpft derweil weiter gegen die verpflichtende Einführung von Sideloading durch den Digital Markets Act der EU, schließlich steht auch ein Teil beträchtliche Einnahmen im App Store auf dem Spiel. Gleichzeitig werden im Hintergrund die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung der Vorgaben geschaffen. Dazu passt, dass der Tech-Riese in seinem Jahresbericht bereits weitere Geschäftsanpassungen im App Store angekündigt und dabei explizit auf die Gesetzesinitiativen der EU verwiesen hat.

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Apple (WKN: 865985)

Nachdem die Apple-Aktie in den vergangenen Wochen wieder deutlich zugelegt hat, lässt sie es zu Beginn der neuen Woche etwas ruhiger angehen und verliert kurz nach Handelsstart an der Wall Street rund ein Prozent. Ursächlich dafür dürfte aber die allgemeine Zurückhaltung vieler Marktteilnehmer vor der Veröffentlichung wichtiger US-Konjunkturdaten im Wochenverlauf sein. DER AKTIONÄR bleibt langfristig bullish für Apple und bestätigt die Kaufempfehlung.

Apple ist Mitglied im DER AKTIONÄR Magnificent 7 Index, mehr Infos dazu gibt es hier. 

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Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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