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22.10.2020 Nikolas Kessler

Apple: „Kollateralschaden“ im Google-Prozess?

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Apple

Das US-Justizministerium wirft Google vor, mit der Internet-Suchmaschine eine Monopolstellung aufgebaut und diese ausgenutzt zu haben. Im Zuge der Kartellrechtsklage dürfte auch die Partnerschaft mit Apple in den Fokus rücken – und Folgen für Umsatz und Gewinn des iPhone-Konzerns haben, warnt Bank of America.

Konkret geht es darum, dass die Alphabet-Tochter Lizenzgebühren an die Hardware-Hersteller bezahlt, damit diese Google als Standardsuchmaschine- oder –Browser auf ihren Geräten installieren. Einen der größten derartigen Deals soll Google mit Apple geschlossen haben.

Als Standard-Suchmaschine des Safari-Browsers auf iPhones und iPads decke Google 36 Prozent aller Suchanfragen in den USA ab, so das US-Justizministerium. Insgesamt hätten Anfragen über Apple-Geräte knapp die Hälfte des Google-Suchaufkommens in Jahr 2019 ausgemacht. Den Schätzungen zufolge zahlt Google jährlich zwischen acht und 12 Milliarden Dollar dafür, um als Standard-Suchmaschine im Apple-Browser zum Einsatz zu kommen.

Umsatzbeteiligung könnte verboten werden

Analysten der Bank of America gehen von jährlichen Lizenzgebühren von rund zehn Milliarden Dollar aus, die Apple von Google kassiert. Dies entspreche rund 15 Prozent der Umsätze der Service-Sparte von Apple. „Wir schätzen, dass all diese Umsätze direkt in den Nettogewinn von Apple geflossen sind und dort 0,50 Dollar beziehungsweise zehn Prozent zum Gewinn pro Aktie beigetragen haben“, so BofA-Experte Wamsi Mohan.

Sollte die bisherige Praxis im Zuge des Kartellrechtsprozesses untersagt werden und die Nutzer künftig beispielsweise über eine Opt-in-Option ihre Standard-Suchmaschine selbst auswählen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Marge der Service-Sparte haben, warnt der Analyst – und spricht von einem „Kollateralschaden“ im Rechtsstreit zwischen Google und dem Justizministerium.

Statista

Service-Geschäft wird wichtiger

Apple setzt große Hoffnungen auf das wachsende Service-Geschäft und sieht darin eine Chance, um unabhängiger von den Hardware-Verkäufen zu werden. Im dritten Quartal trugen die Abo- und Service-Einnahmen etwas mehr als ein Fünftel zum Konzernumsatz bei. Den Löwenanteil nimmt das Unternehmen aber nach wie vor durch den Verkauf von Apple Watches, Macs, iPads und natürlich den iPhones ein. 

Apple (WKN: 865985)

Die Anleger lassen sich davon bislang allerdings nicht sonderlich einschüchtern. Zwar ist die Apple-Aktie am Mittwoch 0,5 Prozent schwächer aus dem US-Handel gegangen, sie bewegte sich damit aber absolut im Rahmen des durchwachsenen Gesamtmarkts.

DER AKTIONÄR geht davon aus, dass die Apple-Aktie mittel- und langfristig noch reichlich Kurspotenzial bietet. Investierte Anleger bleiben daher dabei. Neueinsteiger können die derzeitige Konsolidierung zum Kauf nutzen.

Mehr zu Apple und weiteren potenziellen iPhone-Profiteuren lesen Sie auch in der neuen AKTIONÄR-Ausgabe (44/2020).

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Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.

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