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28.10.2022 ‧ dpa-Afx

EQS-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück (deutsch)

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Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück

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EQS-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist
Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
zurück

28.10.2022 / 18:52 CET/CEST
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist
Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
zurück

Frankfurt am Main, 28. Oktober 2022 - Der Bundesgerichtshof hat die
Nichtzulassungsbeschwerde des ehemaligen ICO-Treuhänders der savedroid AG
gegen das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln im
Wallet-Herausgabeverfahren zurückgewiesen. Damit ist das zweitinstanzliche
Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG endgültig
rechtskräftig und vollstreckbar. Auf dieser Basis wird die savedroid AG nun
kurzfristig alle rechtlich zulässigen Mittel mit maximaler Härte nutzen, um
das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur Herausgabe der
zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 15,8 Mio.
Euro zu vollstrecken.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige
ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO
(Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen an
den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben,
damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den
öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend
erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen
kann. Damit hatte das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.

Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin
Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und
Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer
Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499

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Viona Brandt

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Bitcoin Technologies AG
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49-(0)69-24009842
E-Mail: ir@abt-ag.com
Internet: www.abt-ag.com
ISIN: DE000A2YPJ22
WKN: A2YPJ2
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID: 1474997

Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist ein Ecosystem-Builder im
Bereich Blockchain, Krypto- und Digital-Assets. Die Advanced Bitcoin
Technologies AG hat es sich zum Ziel gesetzt, die Welten von Fiat-,
Krypto- und Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts-
und Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte
Transaktionen zu ermöglichen. Möglich wird dies durch die Verbindung
von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei
programmierbaren Währungen auf Basis der
Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen schneller,
kostengünstiger und sicherer macht. Mit ihrer Börsennotierung im
Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced
Bitcoin Technologies AG das Ziel, Investoren zu helfen, am globalen
Megatrend von Blockchain, Krypto- und Digital-Assets zu partizipieren.
Mehr Informationen: www.abt-ag.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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