Cryptology Asset Group PLC: Prospektbilligung der Cryptology Asset Group p.l.c.
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Cryptology Asset Group PLC: Prospektbilligung der Cryptology Asset Group
p.l.c.
14.10.2020 / 10:22
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
ODER EINER SONSTIGEN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN
HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN.
Prospektbilligung der Cryptology Asset Group p.l.c. - Upgrade in den
Primärmarkt der Börse Düsseldorf angestrebt
- Verstärkte Außenwirkung von Cryptology und verbesserter Zugang zu
internationalen Investoren
- Untermauert Cryptology's Bestreben, Europas führender Investor in Krypto-
und Blockchain-basierter Geschäftsmodelle zu werden
- Einbeziehung in den XETRA-Handel
Sliema, Malta, 13. Oktober 2020 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin hat heute einen Wertpapierprospekt im
Zusammenhang mit der Einbeziehung sämtlicher Aktien der Cryptology Asset
Group p.l.c. ("Cryptology", Gesellschaft) zum Handel im Primärmarkt des
Freiverkehrs an der Börse Düsseldorf gebilligt. Das Upgrade wird heute im
Laufe des Tages beantragt. Derzeit werden die Aktien der Gesellschaft im
allgemeinen Freiverkehr an der Börse Düsseldorf gehandelt. Der erste
Handelstag im Primärmarkt an der Börse Düsseldorf wird voraussichtlich der
20. Oktober 2020 sein.
Nach dem geplanten Upgrade in den Primärmarkt strebt die Cryptology auch die
Aufnahme einer Notiz der Cryptology-Aktien im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse und die Einbeziehung in den XETRA-Handel der Deutschen Börse
an. Cryptology ist davon überzeugt, dass hierdurch das unternehmerische
Profil geschärft und somit die Außenwirkung deutlich gestärkt werden wird.
Darüber hinaus wird das Upgrade den Zugang zu internationalen Investoren
erleichtern und die Aktionärsbasis weiter diversifizieren.
Das Upgrade steht im Einklang mit der Wachstumsstrategie von Cryptology und
untermauert das Bestreben, Europas führender Investor in Krypto-Assets sowie
auf Blockchain-Technologie basierender Geschäftsmodelle zu werden.
Jefim Gewit, CEO von Cryptology: "Die angestrebte Notierung im Primärmarkt
wird unsere Wachstumsambitionen weiter stärken. Cryptology bietet Anlegern
die Möglichkeit in ein kuratiertes Portfolio im Blockchain- und
Kryptobereich zu investieren. Durch die geplante Einbeziehung in den
XETRA-Handel der Deutschen Börse wird Cryptology außerdem auch für
institutionelle Investoren attraktiver. Wir freuen uns in diesem
Zusammenhang darauf, unsere Kapitalmarktaktivitäten zukünftig zu
intensivieren."
Über Cryptology Asset Group p.l.c.:
Cryptology ist eine europäische Investmentgesellschaft, die in relevante
Unternehmen und Geschäftsmodelle im Krypto- und Blockchain Sektor
investiert. Die Gesellschaft wurde von der Apeiron Investment Group, dem
Family Office von Christian Angermayer, gegründet und ist heute eine der
größten Blockchain-Themen-Holdings in Europa. Cryptology hält sowohl
Minderheits- als auch Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen deren
Geschäftsmodelle über einen Bezug zu Krypto-Assets oder Blockchain
Technologie verfügen. Darüber hinaus verwaltet Cryptology auch ein Portfolio
Fee-generierender Vermögenswerte.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre
Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien
dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der Cryptology Asset Group
p.l.c., sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der
Gesellschaft erhältlich.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte,
würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt,
den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser
Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft
und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft,
enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer
Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU)
2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die
'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes
Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es
sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der
Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in
den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere
erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon
ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter
Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er
zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots
erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen
Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben
werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen
darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR
erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Cryptology Asset
Group p.l.c. oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der
Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige
zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen
Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen
sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben",
"vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können"
oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser
Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt
und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon
unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu
aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem heutigen Datum
eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu
tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen
Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken
sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der
Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
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14.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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E-Mail: info@cryptology-ag.com
Internet: cryptology-ag.com
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Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
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1140841 14.10.2020
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Quelle: dpa-AFX