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19.03.2022 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Update zur Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG (deutsch)

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Advanced Bitcoin Technologies AG: Update zur Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG

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DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Update zur Nichtzulassungsbeschwerde im
Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG

19.03.2022 / 16:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Update zur Nichtzulassungsbeschwerde im
Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG

Frankfurt am Main, 19. März 2022 - Der ehemalige ICO-Treuhänder der
savedroid AG hat im Wallet-Herausgabeverfahren gegen das zweitinstanzliche
Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die
Nichtzulassungsbeschwerde ist von der Gegenseite bis spätestens zum 28. März
2022 zu begründen. Entsprechend liegt der savedroid AG derzeit noch keine
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor. Die Anwälte der savedroid AG
messen der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof weiterhin
keinerlei Erfolgsaussichten bei.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige
ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO
(Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im
Gesamtwert von aktuell rund 27,9 Mio. Euro an den bereits mandatierten neuen
Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene
Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die
SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die
Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das
Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von
Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.

Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin
Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und
Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer
Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021:
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-savedroid-gewinnt-auch-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-walletherausgabeverfahren/?newsID=1481499

Investoren- und Medienkontakt
Viona Brandt
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Bitcoin Technologies AG
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49-(0)69-20739721
E-Mail: ir@abt-ag.com
Internet: www.abt-ag.com
ISIN: DE000A2YPJ22
WKN: A2YPJ2
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID: 1306979

Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft,
die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Welten von Fiat-, Krypto- und
Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und
Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte
Zahlungstransaktionen zu ermöglichen. Dazu fokussiert sich die
Advanced Bitcoin Technologies AG auf den Aufbau einer innovativen
Multiwährungstransaktionsplattform. Möglich wird dies durch die
Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei
programmierbaren Währungen auf Basis der
Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen im
Zahlungsverkehr im Vergleich zu Bargeld schneller, kostengünstiger und
sicherer machen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die
savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die
savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in
Luxemburg. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen
Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG
das Ziel, Investoren am globalen Trend im Bereich Krypto- und
Digital-Währungen partizipieren zu lassen. Mehr Informationen:
www.abt-ag.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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