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15.10.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG gewinnt auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit im Wallet-Herausgabeverfahren (deutsch)

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Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG gewinnt auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit im Wallet-Herausgabeverfahren

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DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG gewinnt auch in zweiter
Instanz den Rechtsstreit im Wallet-Herausgabeverfahren

15.10.2021 / 18:15 CET/CEST
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Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG gewinnt auch in zweiter
Instanz den Rechtsstreit im Wallet-Herausgabeverfahren

Frankfurt am Main, 15. Oktober 2021 - Das Oberlandesgericht Köln hat im
Rechtsstreit der savedroid AG gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder auch in
der zweiten Instanz zu Gunsten der savedroid AG entschieden. Dem Urteil
folgend muss der ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG, die von ihm aus
dem Initial Coin Offering (ICO) der Gesellschaft zurückbehaltenen
Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 35,3 Mio. Euro an den bereits
mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die
einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen
Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im
Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann.

Zudem hat das Oberlandesgericht den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid
AG dazu verurteilt, einen der savedroid AG potenziell durch die verzögerte
Herausgabe entstehenden Schaden bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro zu
ersetzen, sofern er nur fahrlässig gehandelt hätte, sowie Verfahrenskosten
von mehr als 250 Tsd. Euro zu tragen. Damit hat das Oberlandesgericht Köln
das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020
grundsätzlich bestätigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist gegen
Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Gegenseite hat die
Möglichkeit innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof einzulegen.

Vor diesem Hintergrund sind die Anwälte der savedroid AG zuversichtlich,
dass das seit Mitte 2019 laufende Wallet-Herausgabeverfahren gegen den
ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG vor einem positiven Abschluss zu
Gunsten der Gesellschaft steht. Die savedroid AG ist bestrebt die Umsetzung
der Wallet-Herausgabe an ihren neuen Treuhänder, dessen abschließende
Erfüllung der einzig verbliebenen Auszahlungsvoraussetzung und die
Übertragung der Kryptowährungen an die Gesellschaft erfolgreich
abzuschließen. Hierzu ist die savedroid AG auf die Mitwirkung ihres
ehemaligen ICO-Treuhänders angewiesen, wozu dieser durch das vorliegende
Urteil des Oberlandesgerichts rechtlich verpflichtet ist.

Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin
Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) und hatte im ersten Quartal 2018
einen ICO durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Utility-Token namens
SVD-Token zum Kauf angeboten. Das sind virtuelle Gutscheine zur Einlösung
für Dienstleistungen des Unternehmens. Im Zuge dessen hatte die savedroid AG
ihren ehemaligen ICO-Treuhänder für die Absicherung der beim
SVD-Token-Verkauf vereinnahmten Kryptowährungen mandatiert. Da sich der
ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG - obwohl die Auszahlungskriterien,
d.h. erfolgreicher Abschluss des ICO und erfolgte Auslieferung der SVD-Token
an die Käufer erfüllt waren - trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte, die
notwendigen Voraussetzungen zur Auszahlung der von ihm zu treuen Händen
verwahrten Kryptowährungen an die savedroid AG zu schaffen oder diese
vorzunehmen und damit eine fortlaufenden Verletzung zentraler
Vertragspflichten beging, war die Gesellschaft letztlich leider dazu
gezwungen, rechtlich gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder vorzugehen.

Investorenkontakt
Viona Brandt
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Bitcoin Technologies AG
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60322 Frankfurt am Main
Deutschland
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E-Mail: ir@abt-ag.com
Internet: www.abt-ag.com
ISIN: DE000A2YPJ22
WKN: A2YPJ2
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID: 1241234

Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft,
die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Welten von Fiat-, Krypto- und
Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und
Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte
Zahlungstransaktionen zu ermöglichen. Dazu fokussiert sich die
Advanced Bitcoin Technologies AG auf den Aufbau einer innovativen
Multiwährungstransaktionsplattform. Möglich wird dies durch die
Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei
programmierbaren Währungen auf Basis der
Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen im
Zahlungsverkehr im Vergleich zu Bargeld schneller, kostengünstiger und
sicherer machen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die
savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die
savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in
Luxemburg. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen
Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG
das Ziel, Investoren am globalen Trend im Bereich Krypto- und
Digital-Währungen partizipieren zu lassen. Mehr Informationen:
www.abt-ag.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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