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15.06.2022 von Financial Times

Apple unter Beschuss – Bundeskartellamt leitet Untersuchung ein

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Apple

Von Javier Espinoza und Madhumita Murgia
Financial Times
Übersetzung: Stefanie Konrad

Das Bundeskartellamt wirft Apple vor, dem Wettbewerb durch seine Tracking-Regeln zu schaden. Die Behörde untersucht nun, ob Apple durch seine Regeln für Drittanbieter-Apps begünstigt wird oder seine Konkurrenten dadurch benachteiligt werden. Dies ist der jüngste Vorstoß gegen die Macht von Big Tech.

Am Dienstag hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Gegenstand ist das Tracking von Drittanbieter-Apps. Die Behörde befürchtet, dass die Regeln des Unternehmens „eigennützig“ sind und dem Wettbewerb schaden, da Apple „einseitig Regeln für sein Ökosystem festlegen“ kann.

Apples neue Tracking-Regeln wurden im April 2021 eingeführt. Sie zwingen Drittanbieter-Apps dazu, Nutzer um Erlaubnis zu fragen, bevor sie sie tracken und ihnen personalisierte Werbung anzeigen dürfen.

Die Änderungen wirken sich stark auf das Werbegeschäft der großen Technologieunternehmen aus. Aus Schätzungen des Ad-Tech-Unternehmens Lotame geht hervor, dass Facebook, YouTube, Twitter und Snap aufgrund dieser Änderungen im dritten und vierten Quartal 2021 zwölf Prozent ihres Umsatzes beziehungsweise 9,85 Milliarden Dollar eingebüßt haben.

Apple war bereits zuvor aus ähnlichen Gründen ins Visier der Behörden geraten. Letztes Jahr leitete die französische Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung ein, um herauszufinden, ob Apple als Gatekeeper für Drittanbieter-Apps fungiert. Die Behörde kam jedoch zu dem Schluss, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.

Die jüngste Untersuchung wurde nun eingeleitet, da eine Gruppe der größten deutschen Medien-, Technologie- und Werbeunternehmen sowie Branchenverbände – zum Beispiel für Unternehmen wie Facebook und Axel Springer, den Eigentümer von Bild, Die Welt und Insider – im April letzten Jahres eine Beschwerde über Apples neue Regel eingereicht hatte.

Sie gingen von einem Rückgang der Werbeeinnahmen für App-Entwickler um 60 Prozent aus.

Die Aufsichtsbehörde zweifelt an, dass die neuen Regeln von Apple auch für das Unternehmen selbst gelten.

„Alle Apps müssen die Zustimmung ihrer Nutzer zum Tracking ihrer Daten einholen. Apples Regeln machen das Tracking nun auch von der Zustimmung der Nutzer zur Verwendung und Verknüpfung ihrer Daten abhängig“, heißt es in der Erklärung. „Diese Regeln betreffen Apple offenbar nicht, wenn es Nutzerdaten aus seinem eigenen Ökosystem verwendet und verknüpft.“

Apple (WKN: 865985)

„Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Dadurch könnte Apple seine eigenen Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern.“, so Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Laut Mundt kam die neue Untersuchung aufgrund der neuen Befugnisse zustande, die die Aufsichtsbehörde durch ein neues Gesetz aus dem Jahr 2021 erhalten hat. Das Bundeskartellamt hat die neuen gesetzlichen Befugnisse bereits bei Ermittlungen gegen andere große Technologieunternehmen wie Google und Facebook genutzt.

Apple erklärte am Dienstag, dass seine Regeln für alle App-Entwickler gleichermaßen gelten – auch für sich selbst. Der Technologiekonzern erklärte, er habe für seine Änderungen große Unterstützung von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten bekommen.

„Durch das App-Tracking-Transparenz-Verfahren ATT können die Nutzer entscheiden, ob Apps sie tracken dürfen oder sie ihre Informationen mit Datenbrokern teilen wollen. ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten. Auch die Verwendung von Erstanbieterdaten, die sie von den Nutzern mit deren Zustimmung erhalten, wird nicht eingeschränkt“, so Apple.

Das Unternehmen erklärte, man werde weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um Fragen zu klären und „gemeinsam zu überlegen, wie man den Wettbewerb und die Entscheidungsfreiheit fördern und gleichzeitig die Privatsphäre und die Sicherheit der Nutzer schützen kann“.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.


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