Es ist ein oft gesehenes Muster der deutschen Finanzpolitik: Sobald das Geld knapp wird, schielt der Fiskus gierig auf die privaten Einkünfte der Bürger. Das Bundeskabinett hat nun den Haushaltsentwurf für 2027 abgesegnet – und damit den Angriff auf die letzte Bastion für Krypto-Anleger eingeläutet. Die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin und Co. soll fallen. Nach dem Prinzip „Euer Risiko, unser Gewinn“ will der Staat künftig bei jedem Kursgewinn kräftig mitkassieren.
• Nach einem Jahr Haltefrist waren Krypto-Gewinne bisher steuerfrei – das soll ab 2027 mit der Einstufung als Kapitalvermögen (26,375 % Steuerlast) der Vergangenheit angehören.
• Experten warnen, dass durch die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten mit anderen Kapitalerträgen die erhofften Steuermehreinnahmen deutlich geringer ausfallen könnten als erhofft.
Bisher durften Anleger ihre Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei einstreichen. Finanzminister Lars Klingbeil beendet dies nun per Federstrich. Künftig sollen digitale Assets wie Aktien besteuert werden: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, macht 26,375 Prozent für die Staatskasse.
Die Doppelmoral der Gesetzgeber
Dass dieses Vorgehen unter dem Deckmantel der „Gerechtigkeit“ verkauft wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Es ist dieselbe politische Logik, die Steuern auf Tabak oder neuestens auch Zucker mit dem erhobenen Zeigefinger der Gesundheitsvorsorge rechtfertigt. Dass Tabak und Zucker nicht gerade gesund sind, ist unbestritten. Aber warum bleiben die Steuern auf Bier und Wein dann unangetastet? Sollte doch mittlerweile jedem die Gefahr von Alkoholkonsum bekannt sein.
Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.
Ein Bumerang für den Fiskus
Dass dieser Plan den Haushalt tatsächlich sanieren wird, darf bezweifelt werden. Ein Blick nach Österreich zeigt: Die erhofften Millionen-Einnahmen blieben ein müder Abklatsch der Erwartungen. Zudem dürften versierte Anleger den Spieß umdrehen: Wer Verluste realisiert, um seine Steuerlast bei anderen Kapitalerträgen zu drücken, lässt den Fiskus am Ende leer ausgehen.
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Haushaltsentwurf 2027 offiziell beschlossen – inklusive der geplanten Abschaffung der steuerfreien Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen. Finanzminister Lars Klingbeil bestätigte auf der Bundespressekonferenz: „Wir wollen… pic.twitter.com/eLld9jTck4
— DER AKTIONÄR (@aktionaer) July 7, 2026
Die geplante Krypto-Steuer ist ein ideologisch geprägter Griff in die Taschen der Anleger. Während der Staat bei vielen anderen Problemen oft hinterherhinkt, beim Abkassieren ist er blitzschnell.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.
FAQs
Bleiben meine aktuellen Bitcoin-Bestände nach der Reform steuerfrei?
Details dazu sind noch unklar. Da noch kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, ist offen, ob bereits gehaltene Coins unter eine Bestandschutzregelung fallen oder ob mit dem Stichtag 1. Januar 2027 die Steuerpflicht für alle Verkäufe beginnt.
Kann ich durch die neue Regelung wenigstens Verluste geltend machen?
Wenn Krypto-Gewinne wie Kapitaleinkünfte besteuert werden, müssen Anleger im Gegenzug eigentlich auch Verluste uneingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen dürfen. Ob der Gesetzgeber hier Schlupflöcher lässt oder eine Sonderregelung einführt, bleibt abzuwarten.
Heute, 09:11