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04.12.2015 Michael Schröder

Top-News für Compugroup: Bundestag verabschiedet E-Health-Gesetz

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Der Bundestag hat gestern Abend das E-Health-Gesetz verabschiedet. Es soll die digitale Nutzung und den Austausch von Patientendaten mithilfe der Gesundheitskarte fördern. Das dürfte die Verantwortlichen der Compugroup freuen. Analysten sehen durch die geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erhebliches Kurspotenzial für den auf Arztpraxen und Apotheken spezialisierten Softwarehersteller.

Nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll jetzt auch die digitale Speicherung von Patientendaten vorangetrieben werden. Dieses Ziel verfolgt das sogenannte E-Health-Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Unter anderem sollen Ärzte bei einem Notfall künftig Informationen über Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente von der Karte des Patienten abrufen können. Um die digitale Nutzung und den Austausch solcher Daten zu fördern, sieht das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen vor. So erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte, das sogenannte Roll-Out könne nach jetzigem Stand noch 2016 beginnen.

DER AKTIONÄR hatte bereits berichtet, dass die Analysten der Baader Bank und der Deutschen Bank durch das Telematik-Infrastruktur-Projekt kurz- und langfristig Chancen für den Softwarehersteller Compugroup sehen. Die Deutsche Bank hat die Einstufung für die TecDAX-Aktie nach Verabschiedung des e-Health-Gesetzes durch den deutschen Bundestag auf "Buy" mit einem Kursziel von 38 Euro belassen. Von der stärkeren Implementierung der Telematik-Infrastruktur in Deutschland dürften die Umsätze des Spezialisten für Arztsoftware profitieren, so Analyst Uwe Schupp. Positiv sei auch, dass Gesundheitsdaten künftig wohl elektronisch gespeichert würden. DER AKTIONÄR spekuliert im Real-Depot daher auf steigende Kurse bei dem TecDAX-Titel.

Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.

(Mit Material von dpa-AFX)

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