Im November vor einem Jahr gab es eine aufsehenerregende Razzia bei der Deutschen Bank. Es ging um den Verdacht der Geldwäsche gegen zwei Mitarbeiter. Sie sollen im Zusammenhang mit den sogenannten Panama Papers gestanden haben. Nun konnte das Verfahren beigelegt werden.
Mitarbeiter entlastet
Die Strafermittlungen gegen zwei Mitarbeiter wurden „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt war dem Verdacht nachgegangen, die Mitarbeiter - einer aus dem Bereich Geldwäscheprävention und einer aus der Kundenbetreuung - hätten sich der Geldwäsche schuldig gemacht. Ein Sprecher der Bank erklärte, mit dem Verfahrensabschluss sei klar, dass die Staatsanwaltschaft nach der Hausdurchsuchung im November 2018 kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Bankmitarbeitern festgestellt habe. "Damit ist ein Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt, das uns im vergangenen Jahr sehr belastet hat", sagte er.
Die Deutsche Bank ist in einem hochbrisanten Fall glimpflich davongekommen. Nachgewiesen werden konnten nur interne Versäumnisse. Damit ist die Bank hier aus dem Schneider. Für CEO Christian Sewing ist das ein großer Erfolg, denn damit kann ein weiterer großer Rechtsstreit beigelegt werden. Ob es ihm auch gelingt den Turnaround im operativen Bereich zu schaffen, wird sich wohl erst im nächsten Jahr zeigen. Beim morgigen Investorentag könnte es aber erste Details zum vierten Quartal geben.
DER AKTIONÄR rät Langfristanlegern grundsätzlich die Aktie zu meiden.