Die Aktie des angeschlagenen Immobilienkonzerns IVG zählt auch zu Wochenbeginn zu den stärksten Aktien am Frankfurter Aktienmarkt. Das Amtsgericht Bonn hat am vergangenen Freitag dem Antrag der Gesellschaft auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung endgültig stattgegeben. DER AKTIONÄR hält dennoch an seinem Fazit fest
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
DER AKTIONÄR hat bereits erklärt, dass die IVG-Aktie zum Wochenschluss bei überdurchschnittlich hohen Umsätzen in der Spitze um über 50 Prozent zugelegt hat. Was war geschehen? Das Amtsgericht Bonn hat dem Antrag der IVG Immobilien AG vom 20. August 2013 auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung endgültig stattgegeben. Zuvor hatte das Unternehmen im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens begonnen, einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Im nächsten Schritt soll der Plan bei Gericht voraussichtlich noch vor Weihnachten vorgelegt werden. Wird der Plan danach von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie geplant im ersten Halbjahr 2014 erfolgen.
Insolvenz-Zock
Auch wenn sich die Rallye kurzfristig fortsetzen könnte, eignet sich die Aktie maximal für hartgesottenen Zocker. Selbst wenn das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die Aktie nachhaltig steigt. Die Alteigentümer würden in einem solchen Fall stark verwässert werden.