Tipp24: Von Gerichtsurteilen und steigenden Kursen

Tipp24: Von Gerichtsurteilen und steigenden Kursen
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29.06.2011, 13:13 ‧ Eva-Catharina Schwörer
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Jetzt ist es rechtskräftig: Lottosucht existiert nicht, das Verbot gegen private Lottovermittler wurde für unzulässig erklärt. Aktionäre reagieren mit einer hohen Nachfrage nach den Aktien des Internetglücksspielanbieters Tipp24 SE. Der Kurs schießt nach oben.

Drogen? Ein Suchtmittel. Alkohol? Auch. Frauen? Vielleicht. Sicher keine Sucht ist nach einer jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle die vermeintliche „Sucht nach dem Lottospiel": Das Gericht entschied unter Berufung auf eine wissenschaftliche Analyse, dass eine Lottosucht tatsächlich nicht existiere. Somit sind die Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) für private Glücksspielvermittler unzulässig. Das Gericht entschied, dass die Verbote zur Vermittlung von Online-Lotterien und deren Werbung aufgehoben werden müssen.

Tipp, Tipp, Hurra!

Das freut nicht nur Menschen, die ihr Glück beim virtuellen Lottospiel versuchen, sondern auch die Anbieter dieser Dienstleistungen, allen voran Tipp24 SE. Das Unternehmen vermittelte in Deutschland staatlich lizenzierte Glückspielprodukte über elektronische Medien, vor allem über das Internet. Aufgrund des am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspiel-Staatsvertrags wurden diese Leistungen bis zur Klärung der Rechtslage Ende 2008 eingestellt. Dem Unternehmen war es seitdem nur mithilfe von ausländischen Tochterfirmen und ausländischen Glückspiellizenzen möglich gewesen, seine Dienste auch deutschen Nutzern zugänglich zu machen.

Die Aktie des Lottovermittlers befindet sich seit gut einem Jahr im Aufwärtstrend. Die heutige Entscheidung des Gerichts beflügelte den Aktienkurs. Auch weiterhin dürfte dem Aufwärtstrend keine Grenze gesetzt sein, die Analysten der Berenberg-Bank erhöhen ihr Kursziel auf 51 Euro. DER AKTIONÄR schließt sich dieser positiven Einschätzung an und erhöht sein Kursziel auf 48 Euro, ein Stopp bei 28 Euro sichert ab. 

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