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14.05.2014 Werner Sperber

Nordex: Die "Verbraucherschutz-Aktie"; Börsenwelt Presseschau IV

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Nordex

Die Experten von Focus Money erklären: Der erste Verlierer der Energiewende ist der Stromkunde (Anmerkung der Redaktion: Tatsächlich betrifft das ausschließlich die privaten Endkunden vollständig. Viele Firmen sind von den staatlichen Strompreiserhöhungen nicht in vollem Umfang oder gar nicht betroffen, da die Politiker etwa auch regional tätigen Busunternehmen zugestehen, in einem internationalen Wettbewerb zu stehen, weshalb sie von den staatlichen Steuer-Mehrforderungen teilweise oder vollständig verschont werden. Steuern haben zwar einen Namen, der im weitesten Sinn darauf hinweist, wer diese Steuer bezahlen soll, jedoch ist keine Steuereinnahme für bestimmte Zwecke verbindlich bestimmt. Die sogenannte EEG-Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kann also auch verwendet werden, um etwa Bürgschaftszahlungen zu leisten, welche die Politiker in Waffengeschäften mit Diktaturen eingegangen sind.). Vor diesem Hintergrund sollten Anleger die steigenden Kosten für Strom mit einem Investment in das auf Windkraftanlagen spezialisierte Unternehmen Nordex ausgleichen und sogar noch etwas verdienen. Nordex hat im vergangenen Jahr die geschäftliche Trendwende eingeleitet. Der Gewinn soll auch in diesem und im nächsten Jahr stark steigen. Dazu verhelfen die verstärkten Bestellungen. Im ersten Quartal des laufenden Jahres erhöhte sich der Wert der neuen Orders im Jahresvergleich um 19 Prozent. Der Schuldenstand von 266 Millionen Euro im Jahr 2011 sank dagegen im Jahr 2013 auf 214 Millionen Euro. Investoren sollten bis zu Notierungen von 13 Euro einsteigen. Der Kurs dürfte bis zum Widerstand bei 14,50 Euro steigen. Der Stop-Loss sollte bei 10,50 Euro gesetzt werden.

Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)


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