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03.02.2022 Benedikt Kaufmann

Neue Chancen dank Aktiensplit von Alphabet

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Split Pot Index

Im Juli soll es also endlich soweit sein: Alphabet will einen Aktiensplit im Verhältnis 20:1 durchführen. Angesichts dieser Kapitalmaßnahme werden Anleger ganz genau hinschauen – und sollten auch einen Blick auf den Split Pot Index des AKTIONÄR werfen.

Über 65 Prozent hat die Alphabet-Aktie im vergangenen Jahr zugelegt und im November ein neues Rekordhoch bei 3.031 Dollar erreicht. Das könnte für manch einen Privatanleger zu viel sein, weshalb das Alphabet-Management beschlossen hat, im kommenden Juli einen Aktiensplit im Verhältnis 1:20 durchzuführen.

Einige Analysten nannten den im Rahmen der jüngsten Zahlenvorlage angekündigten Aktiensplit in ihren Studien als positiven Treiber. RBC-Analyst Brad Erickson schrieb beispielsweise: „Der unerwartete Aktiensplit im Verhältnis 20:1 sollte im ersten Halbjahr etwas Rückenwind geben.“

Die Analysten spielen dabei auf ein Phänomen an, das schon länger bekannt ist: So sollen im Falle eines Aktiensplits aufgrund der optischen Verbilligung der Aktie neue Anleger angezogen werden. Rein statistisch lässt sich diese Sondersituation jedenfalls feststellen. So hat David Ikenberry von der Universität Illinois mit zwei Studien 1996 und 2003 bewiesen, dass sich die gesplitteten Aktien durchschnittlich im Jahr nach dem Split rund acht Prozent besser entwickeln als der Gesamtmarkt.

Aufgrund dieser historischen Outperformance hat DER AKTIONÄR den Split Pot Index aufgelegt, um unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, von dieser Sondersituation am Markt zu profitieren. Die Aktie von Alphabet ist mit einer Gewichtung von knapp elf Prozent die zweitgrößte Position.

Split Pot Index (WKN: SL0BGN)

Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit den Emittenten von Finanzinstrumenten Morgan Stanley, HSBC Trinkaus und Vontobel hat die Börsenmedien AG eine Lizenzvereinbarung geschlossen, wonach sie den Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen.

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