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HelloFresh: Bund macht Kontrolle im Handel schärfer – hier kein Problem

HelloFresh: Bund macht Kontrolle im Handel schärfer – hier kein Problem
Foto: Shutterstock
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08.10.2020, 15:50 ‧ Adam Maliszewski

Die Bundesregierung plant für die Online-Anbieter von Lebensmitteln künftig strengere gesetzliche Vorgaben. So soll es mittels des angedachten Kontrollsystems möglich sein, dass Behörden unter Pseudonym Proben für Prüfungen bestellen können, wie es bei Läden schon möglich ist. Die beabsichtigte Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) bedeutet auch ein Novum für die Online-Anbieter wie HelloFresh und Delivery Hero.

Die Pläne zielen darauf, strengere Vorgaben durchzusetzen, so das Vorhaben von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU). Sie sind diese Woche Gegenstand von Beratungen im Bundeskabinett. Unter anderem werden Behörden unter Pseudonym Proben für Kontrollen bestellen können, wie es bei Läden schon möglich ist. 

Auch die Betreiber von Online-Marktplätzen sollen nach Angaben des Ministeriums stärker in die Pflicht genommen werden können, unsichere Erzeugnisse aus dem Angebot zu nehmen. Bei den großen Marktplätzen Ebay und Amazon sollen die Behörden ebenso informiert werden, wenn künftig über eine Schnellwarnmeldung eine Anzeige kommt und der Marktplatzbetreiber bemerkt, dass dort unsichere Produkte angeboten werden. Der Betreiber wäre dann verpflichtet, das entsprechende Angebot zu löschen.

Delivery Hero (WKN: A2E4K4)

Die Gesetzespläne sehen außerdem vor, etwa bei Lebensmittelskandalen Warenströme schneller nachvollziehen zu können. So sollen betroffene Firmen Informationen zur Rückverfolgbarkeit in einer Frist von 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden übermitteln. 

Die Hersteller von Lebens- und Futtermitteln sollen künftig innerhalb von 24 Stunden Rückverfolgbarkeitsinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden senden. Eine Ausnahme soll es lediglich für kleine Unternehmen geben und auch nur dann, wenn die zuständige Behörde darin eine unzumutbare Härte sieht. 

HelloFresh (WKN: A16140)

HelloFresh sieht sich indes bei einer Einführung einer geplanten LFGB-Änderung gut aufgestellt. „Unsere Produkte sind frisch und qualitativ hochwertig“, beteuert das Berliner Unternehmen. Man greife auf verlässliche Partner bei allen Verpackungs- und Lieferprozessen zurück. Dafür spreche auch die hohe Kundenzufriedenheit.

Die HelloFresh-Aktie bleibt nicht nur der Pandemie-Gewinner. Das Berliner Unternehmen zielt visionär auf globale Expansion unter Einhaltung der höchsten Qualitätsgrundsätze, so dass man von Verschärfungen des Lebensmittelrechts sogar profitieren dürfte. Als Vorreiter im Online-Handel bleibt der Kochboxenanbieter attraktiv; für Trader lohnt sich ein Einstieg, es sollte allerdings mit Stopps gearbeitet werden.

(Mit Material von dpa-AFX)

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