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Dividendenperle AXA: Pleite vor dem BGH – das müssen Anleger wissen

Dividendenperle AXA: Pleite vor dem BGH – das müssen Anleger wissen
Foto: miqu77/Shutterstock
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Michael Herrmann Heute, 07:47 Michael Herrmann

Die AXA-Aktie kommt nicht richtig in Schwung. Nach den jüngsten Quartalszahlen war eigentlich Rückenwind erwartet worden, doch der blieb aus. Nun sorgt zusätzlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Schlagzeilen. Dabei geht es um Klauseln in der Krankenversicherung des französischen Allianz-Konkurrenten.

Das Wichtigste kurz und knapp:

• AXA hat vor dem BGH eine Niederlage bei Krankentagegeldversicherungen kassiert.

• Für betroffene Versicherte könnten daraus Nachzahlungsansprüche entstehen.

• Anleger sollten sich davon nicht verunsichern lassen: Für den Gesamtkonzern dürften die Auswirkungen überschaubar bleiben.

Der BGH hat entschieden, dass die AXA Krankenversicherung eine zuvor für unwirksam erklärte Klausel in Krankentagegeldversicherungen nicht einfach durch eine neue Regelung ersetzen darf. Konkret ging es um eine Klausel, nach der der Versicherer das Krankentagegeld und den Beitrag herabsetzen konnte, wenn das Nettoeinkommen des Versicherten sinkt. Der BGH gab damit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht.

Hintergrund ist ein sogenanntes Klauselersetzungsverfahren. Versicherer dürfen unwirksame Klauseln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich durch neue Regelungen ersetzen. Das gilt aber nur, wenn dies notwendig ist, um den Vertrag fortzuführen, oder wenn es für den Versicherer eine unzumutbare Härte wäre, den Vertrag ohne neue Klausel bestehen zu lassen. Genau das sah der BGH im Fall der AXA nicht als gegeben an.

Für betroffene Versicherte kann das Urteil finanzielle Folgen haben. Wurde das Krankentagegeld in der Vergangenheit auf Basis der beanstandeten Klausel reduziert, könnten Ansprüche auf Nachzahlung bestehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht das Urteil zudem als relevant für vergleichbare Fälle in der Krankentagegeldversicherung.

Für Anleger ist die Nachricht dennoch kein Grund zur Panik. Selbst mögliche Nachzahlungen dürften beim Gesamtkonzern AXA kaum ins Gewicht fallen. Der französische Versicherungskonzern ist breit aufgestellt, kapitalstark und operativ weiter solide unterwegs. Die jüngsten Quartalszahlen hatten die grundsätzliche Stärke des Konzerns bestätigt.

Entscheidender ist aus Börsensicht daher ein anderer Punkt: Die Aktie konnte aus den guten Zahlen keinen nachhaltigen Rückenwind ziehen. Der erhoffte Angriff auf das Jahreshoch bei 43,00 Euro ist zunächst ausgeblieben. Damit hat sich das kurzfristige Chance-Risiko-Verhältnis eingetrübt.

AXA (WKN: 855705)

Die BGH-Niederlage ist für AXA ärgerlich, dürfte im Zahlenwerk des Gesamtkonzerns aber kaum größere Spuren hinterlassen. Anleger sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Schwerer wiegt, dass die Aktie nach den starken Quartalszahlen nicht wie erhofft angesprungen ist. Die Dividendenperle bleibt qualitativ attraktiv, ist aktuell aber nur noch eine Halteposition.

Häufige Fragen zur AXA-Aktie:

Was macht die AXA?

AXA ist einer der größten Versicherungskonzerne Europas. Das Unternehmen ist unter anderem in der Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung sowie im Asset Management aktiv.

Warum gilt die AXA als Dividendenperle?

AXA überzeugt seit Jahren mit einer aktionärsfreundlichen Ausschüttungspolitik. Für Anleger ist die Aktie vor allem wegen der Kombination aus solider Marktposition, stabilen Erträgen und attraktiver Dividende interessant.

Welche Faktoren sind für die AXA-Aktie besonders wichtig?

Wichtig sind vor allem die Entwicklung der Prämien, die Profitabilität im Versicherungsgeschäft, die Kapitalausstattung über die Solvency-II-Quote sowie die allgemeine Lage an den Kapitalmärkten.

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