Biofrontera hat am 6. Juli 2018 beim Orange County Superior Court im US-Bundesstaat Kalifornien eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs und Marktmanipulationen gegen den Konkurrenten DUSA Pharmaceuticals eingereicht. Wie das Unternehmen mitteilte, beinhaltet die Klage, dass „DUSA den Ärzten übermäßige Mengen von kostenlosen Produktproben zur Verfügung stelle, um deren Einkaufskosten auszugleichen" und damit gegen das US-Bundesgesetz verstoße. Außerdem besagt die Klage, dass "DUSA ein ausgeklügeltes Preissystem für ihr Produkt geschaffen habe, um die eigene Rentabilität in die Höhe zu treiben", das gegen Landesgesetze verstößt, und dass DUSA gegen Landesgesetze durch unangemessene Interventionen in Biofronteras Beziehungen zu dermatologischen Praxen verstoßen habe. Mit der Klage werden Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gegen DUSA geltend gemacht, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Weniger Tage später hat DUSA indes selber Klage gegen Biofrontera eingereicht. Diese beziehen sich auf die Nutzung von DUSA-Geschäftsgeheimnissen und unlauteren Wettbewerb. Die Folgeklagen von DUSA seien allerdings unbegründet, so Biofrontera. Man wolle diese energisch bekämpfen.
Neuen Schwung kann dies der Aktie von Biofrontera in jedem Fall erst einmal nicht verleihen. Der Wert befindet sich derzeit in einer ausgedehnten Konsolidierungsphase, nachdem sich das Papier seit November vergangenen Jahres zwischenzeitlich mehr als verdoppeln konnte. Seit der Empfehlung des AKTIONÄR im Dezember 2017 notiert die Aktie derzeit rund 37 Prozent im Plus. Spannend dürfte es insbesondere im August wieder werden, wenn die Halbjahreszahlen veröffentlicht werden. DER AKTIONÄR empfiehlt, die Gewinne von Biofrontera mit einem Stopp bei 4,90 Euro weiter laufen zu lassen. Langfristig sieht DER AKTIONÄR hier durchaus Potenzial für zweistellige Kurse.