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10.09.2021 Jan Paul Fóri

Apple: Niederlage vor Gericht – Aktie unter Druck

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Apple

Im Streit um die geschäftlichen Spielregeln im Apple App Store hat der iPhone-Konzern eine rechtliche Niederlage hinnehmen müssen. Nach einem Urteil eines Bundesgerichts in Oakland (Kalifornien) vom Freitag muss Apple den Entwicklern bei den Bestimmungen zur Bezahlung der Apps und Services entgegenkommen.

In dem Verfahren Apple gegen den Spiele-Entwickler Epic urteilte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Das Urteil besagt auch, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, mit Kunden über Kontaktinformationen zu kommunizieren, die die Entwickler bei der Anmeldung innerhalb der App erhalten haben.

Provisionen als Streitursache

Kern des Streits zwischen Entwicklern wie Epic sind die Provisionen, die Apple in seinem App Store verlangt, nämlich 15 beziehungsweise 30 Prozent des Umsatzes. Epic wollte auch das Monopol zur Installation von Apps zu Fall bringen. Bislang erlaubt Apple auf dem iPhone und iPad nur die Installation von Programmen über den App Store.

Trostpflaster für Apple

Richterin Rogers gab einer von Epic beantragten einstweiligen Verfügung statt, verurteilte den Spielehersteller aber auch zur Zahlung von Schadenersatz an Apple in Höhe von vier Millionen Dollar.

Apple (WKN: 865985)

Den Anlegern stieß das Urteil am Freitagabend sauer auf: Die Apple-Aktie sackte an der Nasdaq zuletzt um 2,3 Prozent auf 150,51 Dollar ab. Damit entfernten sich die Papiere ein Stück weit vom kürzlich markierten Rekordhoch bei 157,26 Dollar. Trotzdem bleibt der mittelfristige Aufwärtstrend weiter intakt. 

Auch wenn der iPhone-Konzern zukünftig wahrscheinlich weniger Provision mit dem Apple App Store einnehmen wird, bleibt DER AKTIONÄR zuversichtlich, dass Apple andere Einnahmequellen finden wird, um etwaige Einbußen zu kompensieren. Daher gilt: Bei Apple-Aktien die Gewinne laufen lassen.

Mit Material von dpa-AFX.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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