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10.07.2018 Jonas Lerch

Anleger aufgepasst: Diese exotischen Optionsscheine werden verboten

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Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schiebt dem Verkauf von riskanten Finanzprodukten an Privatanleger einen Riegel vor. Der Verkauf von binären Optionen wird verboten, der Handel mit CFDs eingeschränkt. Nun droht auch noch das Ende von weiteren exotischen Optionsscheinen.

In der Pressemitteilung vom 1. Juni gab die ESMA bekannt, dass der Handel von binären Optionen ab dem 2. Juli 2018 für Privatanleger verboten wird. Auch für Differenzkontrakte (CFDs) gibt es neue Beschränkungen. Ab dem 1. August müssen sogenannte Hebel-Obergrenzen für CFDs beachtet werden. In Abhängigkeit der Volatilität des Basiswerts liegt diese Obergrenze zwischen 30:1 und 2:1.

Die Maßnahmen der ESMA zu CFDs gelten zunächst für drei Monate. Anschließend können die Einschränkungen nach einer erneuten Überprüfung verlängert werden. Weitere Details der Pressemitteilung finden sie hier.

Exotische Optionsscheine ausgeknockt

Mit Blick auf das Verbot binärer Optionen bezieht sich die ESMA ausdrücklich auch auf verbriefte Varianten, die an einer Börse gehandelt werden können. Dies dürfte vermutlich auch das Ende von StayHigh-, StayLow- sowie Inline-Optionsscheinen für Privatanleger bedeuten.

Eine endgültige Entscheidung für diese Optionsscheine steht jedoch noch aus – bisher äußerte sich die BaFin zu den CFDs und den binären Optionen.  Allerdings mussten die Emittenten zur Sicherheit den Verkauf von StayHigh-, StayLow- sowie Inline-Optionsscheinen an Privatanleger vorerst unterbinden.

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