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30.06.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Mister Spex legt endgültigen Angebotspreis auf EUR 25,00 pro Aktie fest (deutsch)

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Mister Spex SE

Mister Spex legt endgültigen Angebotspreis auf EUR 25,00 pro Aktie fest

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DGAP-Ad-hoc: Mister Spex SE / Schlagwort(e): Börsengang
Mister Spex legt endgültigen Angebotspreis auf EUR 25,00 pro Aktie fest

30.06.2021 / 17:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN
JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES
GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Mister Spex legt endgültigen Angebotspreis auf EUR 25,00 pro Aktie fest

Berlin, 30. Juni 2021 - Die Mister Spex SE (die "Gesellschaft") hat den
endgültigen Angebotspreis auf EUR 25,00 pro Aktie festgelegt.

Das Angebot umfasste 9.782.609 neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung
sowie 3.260.869 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand bestimmter
bestehender Aktionäre. Zusätzlich wurden im Rahmen einer Mehrzuteilung
weitere 1.956.521 bestehende Aktien platziert. Das gesamte
Platzierungsvolumen, einschließlich Mehrzuteilungen, beläuft sich auf EUR
375 Millionen (basierend auf der vollständigen Ausübung der
Greenshoe-Option).

Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 2. Juli
2021 unter dem Handelssymbol MRX und der internationalen
Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A3CSAE2 beginnen.

Media contact:

Katharina Berlet

VP Corporate Communications

E-Mail: katharina.berlet@misterspex.de

Investor Relations:

E-Mail: investorrelations@misterspex. de

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der Mister Spex SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten
Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die
Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere
sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird
kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in
Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien,
Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch
zum Kauf angeboten werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Eine Anlageentscheidung
hinsichtlich der Wertpapiere von der Gesellschaft sollte nur auf Grundlage
des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurde und auf der
Webseite von der Gesellschaft kostenfrei erhältlich ist.

Das in dieser Veröffentlichung erwähnte Angebot wird - vorbehaltlich des
öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland - in Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich nur an
Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e)
der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie
sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen
Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich dieses Dokument nur
verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger
sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die
"Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d)
der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated
associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder
Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des
Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission
oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder
übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante
Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante
Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und
nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder
jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen
eingegangen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im
Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten",
"planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen",
"projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder
anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu
erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen,
Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen
Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen
unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine
Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder
sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-,
Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten
unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften
beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren
jeweilige verbundene Unternehmen oder andere Personen, in die Zukunft
gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu
überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen,
ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft
neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen
sie eine derartige Verpflichtung.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktsteuerungs-Anforderungen, die in
folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II");
(b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen
(zusammen die "MiFID II-Produktsteuerung-Anforderungen"), und unter
Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder
anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID
II-Produktsteuerungs-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte,
wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem
festgestellt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von
Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und
geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen,
kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung").
Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten Vertriebsstellen beachten, dass:
der Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder
teilweise verlieren könnten; die Anteile keinen garantierten Ertrag und
keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern
vereinbar ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen,
die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder
sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen
Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige
Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.

Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbewertung nicht dar: (a) eine
Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II;
oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in
die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in
Bezug auf die Aktien zu ergreifen.

Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in der gültigen Fassung in Verbindung
mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März
2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des
Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums
ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der
Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 2. Juli 2021), und
endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen kann über Xetra durchgeführt
werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen wurden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von 15 % der platzierten neuen
Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die
"Mehrzuteilungsaktien") zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für
Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der
Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit
Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist
der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der
Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn
eine solche Ausübung im Anschluss an einen Verkauf durch den
Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen
von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes
Refreshing the Shoe).

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE, INVESTOREN
SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN
AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN
ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

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30.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mister Spex SE
Greifswalder Str. 156
10409 Berlin
Deutschland
E-Mail: presse@misterspex.de
Internet: www.misterspex.de
ISIN: DE000A3CSAE2
WKN: A3CSAE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1213935

Börsennotierung im Prime Standard vorgesehen / intended to be listed

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1213935 30.06.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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