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23.04.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH (deutsch)

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DMG Mori

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

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DGAP-Ad-hoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Sonstiges
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

23.04.2021 / 13:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)

Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH
Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon
erlangt, dass der im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens vom Landgericht
Dortmund bestellte Drittgutachter Wolf Achim Tönnes sein Gutachten
eingereicht hat. Darin wird die Angemessenheit der Barabfindung von 37,35 EUR
je Aktie bestätigt, die festgelegt wurde im Zuge des 2016 zwischen der DMG
MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossenen Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages.

Die Ausgleichszahlung - festgelegt auf Basis der gutachterlichen
Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und des
Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Ebner Stolz -
hätte nach Ansicht des Gerichtsgutachters jedoch höher angesetzt werden
müssen. Für angemessen hält der Drittgutachter einen Betrag von 1,44 EUR
brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag: 1,25 EUR) statt des im Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs von 1,17 EUR brutto je Aktie
(netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 EUR).

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen
Spruchverfahrens. Die DMG MORI GmbH, die in dem Spruchverfahren
Antragsgegnerin ist, hat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass
sie von der Angemessenheit der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
festgesetzten Ausgleichszahlung nach wie vor überzeugt ist. Sie wird
gegenüber dem Gericht eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Es bleibt
abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Landgericht Dortmund abschließend kommt.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand

Kontakt für Rückfragen:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
ppa. Tanja Figge
Head of Investor Relations & Financial Communications // Head of Central
Communication Projects
Tel.: +49 5205 74 3001 // tanja.figge@dmgmori.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)5205 74 30-01
Fax: +49 (0)5205 74 30-81
E-Mail: info@dmgmori.com
Internet: www.dmgmori.com
ISIN: DE0005878003
WKN: 587800
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(Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, München,
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Quelle: dpa-AFX

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