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06.06.2023 Lars Friedrich

Steinhoff: Erste Niederlage – Gericht bittet um Hilfe – Aktie weiter bei 1 Cent

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Steinhoff

Nachdem die Steinhoff-Aktie rund um den Monatswechsel wieder einmal kurzzeitig gezuckt hatte und bis auf 1,5 Cent gestiegen war, ist der Kurs inzwischen zurück um die 1,2 Cent. Unterdessen zeigen die jüngsten Nachrichten vom Gericht in Amsterdam, warum es bei der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft spannend bleibt.

Anleger, die darauf gehofft hatten, dass vor Gericht sich alles in Richtung Anlegerinteresse wenden würde, mussten jüngst erst einmal einen Dämpfer hinnehmen.

Am 1. Juni hatte es eine gerichtliche Anhörung im Rahmen des WHOA-Verfahrens gegeben, weil die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) einen Experten für Unternehmensrestrukturierungen bestellen wollte.

Gerichtlich bestellte Beobachter hatten sich der SdK zufolge gegen den Antrag ausgesprochen, weil „dadurch die Gefahr bestünde, dass die Gesellschaft (Steinhoff – Anm. d. Red.) mit Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die unkontrollierte Insolvenz schlittern würde“. Auch Steinhoff- und Gläubiger-Vertreter hatten sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. Das Gericht hatte die Bestellung des Experten schließlich abgelehnt.

Die SdK argumentiert, dass das Insolvenz-Argument „nicht belastbar“ sei. Schließlich könnten die Gläubiger die Frist für die Fälligkeit der Kredite einfach verlängern, und ein sinnvoller Verkauf sämtlicher Vermögenswerte innerhalb weniger Monate wäre ohnehin kaum möglich. Die aktuelle Situation sei von Steinhoff und den Gläubigern verschuldet und „wohl auch absichtlich herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten Verkaufsprozess zu verhindern“.

Das Gericht konnte dieser Sicht offenbar nicht folgen.

Termin für die Anhörung des Restrukturierungsplans ist voraussichtlich der 15. Juni um 10 Uhr. Das Gericht in Amsterdam hat die SdK diesbezüglich gebeten, die Abwicklung für interessierte Aktionäre zu übernehmen, die per Webstream die Anhörung verfolgen wollen, weil „die enorm hohe Anzahl der Anfragen von Gerichtsseite aus nur schwer abgewickelt werden könnte“.

Steinhoff (WKN: A14XB9)

Das Interesse am Fall Steinhoff bleibt also relativ hoch. Die Ablehnung des Experten zeigt unterdessen, was DER AKTIONÄR bereits geschrieben hatte: Die (rechtlichen) Risiken rund um Steinhoff sind kaum überschaubar. Es bleibt ein zäher Prozess mit hohem Totalverlustrisiko.

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