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15.07.2020 Adam Maliszewski

Wirecard-Skandal: Jetzt kommt BaFin-Chef Hufeld zu Wort

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Wirecard

Der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, hat abermals Stellung zu den gegen ihn und seine Behörde erhobenen Vorwürfe wegen der Versäumnisse im Fall Wirecard genommen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bleibt der Chef-Aufseher erneut Antworten schuldig und bezieht sich vornehmlich auf das schwierige „Drittpartnergeschäft“ der Wirecard. Dieses habe formell nicht der Prüfung der BaFin unterstanden, sondern der reinen und formellen Prüfertätigkeit der EY.

Wirecard (WKN: 747206)

Im Wesentlichen äußert Hufeld, so berichtet die FAZ, Rechtfertigungen zum alten Leerverkaufsverbot seiner Behörde aus dem Frühjahr 2019. Die Maßnahme war geboten, da die Münchner Staatsanwaltschaft Verdachtshinweise wegen Insiderhandel und Marktmanipulation durch mehrere Händler, Short-Seller und Journalisten hatte. Dadurch sei der eigentliche Skandal und die falsch testierten Jahresabschlüsse, die die EY jahrelang abgezeichnet habe, kaschiert worden. Wirecard sah sich in der Aktion gegen die Short-Seller im Recht, und hat damit die Aufdeckung der manipulierten Abschlüsse und Gewinnzahlen hinausgezögert.

Ber BaFin-Chef Hufeld kann jedoch nicht entscheidend widerlegen, dass er als ehemaliger Topmanager der deutschen Niederlassung der Boston Consulting Group (BCG) seinen Weggefährten früherer Tage und Wirecard-Aufsichtsratchef, Thomas Eichelmann, zu spät kontaktiert habe. Wie die FAZ ausführt, sei das erst zwei Tage vor der Wirecard-Insolvenz geschehen. In der Branche ist es allgemein üblich, informellen Austausch zu praktizieren – gerade dann, wenn außergewöhnliche Ereignisse eintreten. Die erneute Verschiebung der Vorlage der Zahlen zum Geschäftsjahr 2019 am 4. Juni 2020 war eben ein maßgebliches Event.

Leider hat es der BaFin-Chef versäumt uns eine klare Übersicht über die möglichen, neuen Ansätze bei der Arbeit der BaFin zu geben – eine vertane Chance. Eine Reform seiner Institution bleibt im Interesse des Finanzplatzes dringend verordnet.

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