Vonovia verbucht vor Gericht einen Teilerfolg: Ein Millionen-Bußgeld gegen die Tochter Deutsche Wohnen wurde drastisch reduziert. Für den DAX-Konzern ist das eine klar positive Nachricht. Doch reicht das aus, um der schwer angeschlagenen Aktie des deutschen Wohnungsriesen zu einem Comeback zu verhelfen?
Das Wichtigste kurz und knapp
• Das Landgericht Berlin senkt das Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch.
• Statt 14,5 Millionen Euro muss die Vonovia-Tochter nur 900.000 Euro zahlen.
• Für die Aktie fällt das Urteil kaum ins Gewicht. Sie bleibt stark angeschlagen.
Vonovia kann im Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld gegen die Tochter Deutsche Wohnen einen Teilerfolg verbuchen. Das Berliner Landgericht hat das Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde drastisch reduziert. Statt ursprünglich 14,5 Millionen Euro muss Deutsche Wohnen nun 900.000 Euro zahlen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Datenschutzstreit aus dem Jahr 2019. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte Deutsche Wohnen vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Dabei ging es unter anderem um gespeicherte Identitätsnachweise von Mietern und Angaben zur Zahlungsfähigkeit.
Das Landgericht sah zwar einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die ursprünglich verhängte Höhe von 14,5 Millionen Euro sei aus Sicht des Gerichts aber nicht zu rechtfertigen. Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass Deutsche Wohnen kooperativ gewesen sei und daran gearbeitet habe, eine technische Lösung sowie ein konformes System aufzubauen. Gleichwohl wäre es dem Unternehmen nach Einschätzung des Gerichts möglich gewesen, schneller zu handeln.
Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte. Das Landgericht Berlin hatte den Bußgeldbescheid zunächst 2021 aufgehoben. Später landete das Verfahren über das Berliner Kammergericht beim Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine konkrete Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verstoß schuldhaft begangen wurde.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zuletzt ein Bußgeld von 7,3 Millionen Euro beantragt. Deutsche Wohnen wiederum hatte einen Freispruch gefordert und argumentiert, die Speicherung bestimmter Daten habe unter anderem steuerrechtlichen oder geldwäscherechtlichen Zwecken gedient. Zudem seien bereits vor dem fraglichen Zeitraum Millionen in die Modernisierung des Archivsystems geflossen.
Das nun verhängte Bußgeld von 900.000 Euro liegt deutlich unter den ursprünglichen Forderungen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Vonovia ist die Entscheidung dennoch nur ein Randthema. Der Konzern kämpft an der Börse mit deutlich größeren Problemen. Die Aktie verharrt weiter unter der Marke von 20,00 Euro. Damit bleibt das Chartbild angeschlagen. Auch das Zinsthema belastet unverändert.
Das reduzierte Bußgeld gegen Deutsche Wohnen ist aus Sicht von Vonovia positiv. Für die Aktie ist der Effekt aber weitestgehend vernachlässigbar. An der schwierigen Gesamtlage ändert das Urteil nichts. Solange Vonovia unter 20,00 Euro verharrt und kein klarer Trigger für eine Trendwende erkennbar ist, bleibt die Aktie kein Kauf. Daran ändert auch die satte Dividendenrendite von 6,0 Prozent nichts.
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Häufige Fragen zur Vonovia-Aktie
Warum steht die Vonovia-Aktie unter Druck?
Die Aktie leidet vor allem unter dem wieder gestiegenem Zinsniveau, höheren Finanzierungskosten und der Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Immobilienbewertungen.
Was ist der wichtigste Faktor für Vonovia?
Neben der operativen Entwicklung ist die Zinsentwicklung entscheidend. Sinkende Zinsen würden Finanzierungskosten und Immobilienbewertungen entlasten.
Welche Kennzahlen sind bei Vonovia besonders wichtig?
Anleger sollten vor allem auf die Entwicklung der Mieteinnahmen, die Finanzierungskosten, den Verschuldungsgrad und die Immobilienbewertungen achten.
Heute, 16:16