Nach dem erfolgreichen Jahresendspurt markierte die DHL-Aktie Anfang des Jahres ein neues 52-Wochen-Hoch. Danach folgte eine Konsolidierungsbewegung, in der der DAX-Titel aktuell immer noch feststeckt. So geht es auch im heutigen Handel wieder etwas bergab. Indes hat die Deutsche Post beim Brieftransport weniger Zeitdruck als gedacht.
Zwar gilt seit gut einem Jahr eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge die Post mindestens 95 Prozent der Briefe drei Werktage nach Einwurf zugestellt haben muss; am vierten Werktag müssen es 99 Prozent sein. Doch die Bundesnetzagentur kann die Einhaltung dieser Pflicht in diesem und womöglich auch im kommenden Jahr gar nicht kontrollieren, wie aus einem internen Behördenschreiben hervorgeht.
Maßnahmen wie die Verhängung einer Geldbuße kämen daher nicht in Betracht, heißt es in dem Dokument, das an den Beirat der Netzagentur gerichtet ist. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Der staatliche Zeitdruck auf die Post bei ihrem Briefgeschäft hatte sich Anfang 2025 als Folge einer Gesetzesnovelle deutlich abgeschwächt. Dadurch konnte die Post Kosten senken. Nun zeigt sich, dass dieser gesetzliche Zeitdruck derzeit nicht nur abgeschwächt, sondern eine Nullnummer ist.
Grund für die fehlende staatliche Kontrollmöglichkeit bei den sogenannten Brieflaufzeiten ist ein Streit vor Gericht. Bei den Laufzeitmessungen musste sich die Netzagentur jahrzehntelang auf ein Marktforschungsunternehmen verlassen, das für die Deutsche Post tätig ist und testweise rund 300.000 Briefe pro Jahr verschickt. Die Daten dieses Marktforschers bekam nicht nur die Post, sondern auch die Bundesnetzagentur.
Die Behörde war bei ihrer Bewertung der Situation also abhängig von einem von der Post bezahlten Dienstleister - das hatte für so manchen Kritiker ein Geschmäckle. Die Gesetzesnovelle änderte das: Seit 2025 darf die Bundesnetzagentur nicht mehr auf die Daten des von der Post bezahlten Marktforschers zurückgreifen, um ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen. Stattdessen sollte sie einen eigenen Auftrag an einen Dienstleister erteilen.
Doch so einfach war das nicht. Denn bei dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren wollte auch das Marktforschungsunternehmen mitmachen, das seit Jahrzehnten für die Post tätig ist. Das aber war nicht möglich: Die Netzagentur erlaubte keine Firmen, die auch für die Post tätig und daher nach ihrem Verständnis nicht unabhängig sind.
DER AKTIONÄR hält indes an seiner Einschätzung fest: Die Aktie der DHL Group bleibt für Dividendenjäger ein attraktives Investment. Die Perspektiven für den Logistikriesen sind gut, die Bilanz solide und die Bewertung im Branchenvergleich günstig. Der Stoppkurs kann bei 36,00 Euro belassen werden.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: DHL Group.
Enthält Material von dpa-AFX
Heute, 15:03