Die Deutsche Bank ist erneut ins Visier von Aufsichtsbehörden geraten. Die Securities and Futures Commission (SFC) in Hongkong hat das Geldhaus wegen verschiedener Verstöße zu einer Strafzahlung verurteilt. Es geht um fehlerhafte Bewertungen, unterlassene Hinweise und zu hohe Gebührenforderungen.
Die SFC verhängte gegen die Deutsche Bank eine Strafe von 23,8 Millionen Hongkong-Dollar (rund 2,6 Millionen Euro). Die Vorwürfe sind vielfältig: So soll das Institut von Kunden insgesamt 39 Millionen Hongkong-Dollar zu viel verlangt haben, da in bestimmten Mandaten Rabatte auf Managementgebühren nicht angewendet wurden.
Zudem wurden der SFC zufolge Anleihen fehlerhaft bewertet, indem fälschlicherweise fixe Zinssätze angesetzt wurden. Auch bei der Bewertung von Private-Equity- und Immobilienfonds kam es zu Fehlern.
Darüber hinaus habe die Deutsche Bank wichtige Hinweise in Research-Berichten unterlassen, etwa zu bestehenden Investmentbanking-Beziehungen mit börsennotierten Unternehmen in Hongkong. Schließlich stufte das Geldhaus ETFs laut der Aufsichtsbehörde mit einem zu niedrigen Risikoprofil ein.
Immerhin: Die Bank hatte die Verstöße selbst gemeldet, die Missstände aufgearbeitet und betroffene Kunden entschädigt. Dies wurde bei der Strafhöhe berücksichtigt. Strafen dieser Art sind für Anleger nichts Neues. Die Deutsche Bank hat eine lange Historie regulatorischer Auseinandersetzungen – von Geldwäschethemen bis zu Zinsmanipulationen. Zuletzt kamen etwa Vorwürfe gegen CEO Christian Sewing auf, inklusive einer Klage über 152 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank (DER AKTIONÄR berichtete).
Der aktuelle Fall ist finanziell überschaubar. An der positiven Einschätzung zur Aktie ändert sich nichts. Sie bleibt einer der Sektorfavoriten. Im Vergleich zum Sektor und speziell im Vergleich zur Frankfurter Konkurrentin Commerzbank hat die Bewertung nach wie vor Aufholpotenzial. Anleger können bei der Deutschen Bank weiterhin zugreifen.
29.08.2025, 07:42