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29.03.2019 Marion Schlegel

Boeing: Neue Klage nach Flugzeugabsturz, Entscheid im Streit um Boeing-Hilfen – was sollen Anleger jetzt mit der Aktie machen?

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Airbus

Der US-Luftfahrtriese Boeing ist nach dem Flugzeugabsturz in Äthiopien von Angehörigen eines Todesopfers verklagt worden. Die Kläger fordern Schadenersatz wegen eines angeblichen Defekts der Unglücksmaschine vom Typ 737 Max 8. Das geht aus der Klageschrift hervor, die am Donnerstag beim US-Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois eingereicht wurde. Eine Stellungnahme von Boeing lag zunächst nicht vor. Der Konzern steht nach dem Absturz, bei dem insgesamt 157 Menschen ums Leben kamen, massiv in der Kritik. Ende Oktober war bereits ein baugleiches Flugzeug in Indonesien abgestürzt, auch hier folgten etliche Klagen.

Entscheid der WTO

Zudem gab es einen Entscheid der Welthandelsorganisation (WTO) im jahrelangen Streit um Boeing-Subventionen. Hier sind die USA in letzter Instanz unterlegen. Die US-Regierung habe nicht alle schon 2011 und 2012 als illegal eingestuften Begünstigungen für den US-Flugzeugbauer wie verlangt zurückgenommen, urteilte das WTO-Berufungsgremium am Donnerstag. Dem europäischen Boeing-Konkurrenten Airbus seien dadurch „bedeutende Verkäufe entgangen", aber wie hoch der Schaden sei, habe aber nicht festgestellt werden können, so das Gremium.

Das Urteil macht den Weg für Vergeltungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union frei, die den Fall vor 15 Jahren angestoßen hatte. Über die Höhe entscheidet ein WTO-Schlichter. Airbus geht dabei von Milliardenbeträgen aus. Gleichzeitig sind vor der WTO aber Milliardenforderungen der Amerikaner anhängig, die in einer Klage gegen die EU wegen illegaler Airbus-Subventionen 2018 die Oberhand behielten. Die USA haben Strafzölle in Höhe von elf Milliarden Dollar jährlich beantragt, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten jetzt mitteilte. Auch hier entscheidet der WTO-Schlichter.

Letztendlich verbuchten beide Seiten die WTO-Entscheidung als Sieg für sich. „Die Entscheidung ist für die EU begrüßenswert, aber auch für ihre Flugzeugindustrie und die Mitarbeiter", sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Doch auch die US-Regierung zeigte sich zufrieden: Die WTO habe die meisten EU-Vorwürfe abgewiesen, so ein Sprecher. Im Gegensatz dazu sei das Urteil wegen der Airbus-Subventionen deutlich schärfer ausgefallen.

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DER AKTIONÄR favorisiert derzeit weiter Airbus. Die Aktie hat vor Kurzem ein neues Rekordhoch erzielt. Anleger, die bei Boeing bereits investiert sind, beachten den Stopp bei 270,00 Euro. Seit der Empfehlung des AKTIONÄR Mitte 2017 können sich Anleger hier trotz des jüngsten Kurseinbruchs über ein Plus von mehr als 85 Prozent freuen.

(Mit Material von dpa-AFX)

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