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30.04.2021 Emil Jusifov

Apple: Jetzt wird es brenzlig

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Die EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store auf iPhone und iPad vor. Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag nach einer Beschwerde des Marktführers Spotify.

Die Brüsseler Behörde geht unter anderem dagegen vor, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Setzt sich die EU-Kommission durch, würde dies das Geschäftsmodell von Apple für den App Store auch bei anderen Diensten infrage stellen.

Die Wettbewerbshüter zeigten sich besorgt, dass Nutzer von Apple-Geräten höhere Preise für Musikstreaming-Abos bezahlen müssten oder einige Abonnements nicht in ihren Apps kaufen könnten. Sie kamen in ihren vorläufigen Feststellungen auch zu dem Schluss, dass Apple eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Anwendungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich "Torwächter" und Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, betonte Vestager.

Apple konterte: "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen". Spotify begrüßte die Entscheidung der Kommission. Dies sein "ein entscheidender Schritt, um Apple für wettbewerbswidriges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen".

Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - und seit kurzem auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar pro Jahr einnehmen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die meisten Streaming-Anbieter die Gebühr an ihre Kunden mit höheren Preisen weiterreichten. Spotify etwa bot eine Zeit lang seine Abos in der iPhone-App für 12,99 statt 9,99 Euro pro Monat an. Schon vor einigen Jahren ging der Dienst aber dazu über, stattdessen iPhone-Kunden das Abonnement über eine Website zu verkaufen, um der Gebühr zu entgehen. Auch der Videostreaming-Dienst Netflix  geht diesen Weg.

Bei diesem Modell kommt der zweite Wettbewerbsverstoß aus Sicht der Kommission zum Tragen: Die Anbieter dürften nicht direkt in der App einen Link zu der Website einbauen, auf der man die Abos an Apple vorbei kaufen kann. Apple kontert, es würde zum Beispiel auch kein Elektronik-Markt Werbung eines Konkurrenten neben den eigenen Preisschildern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter.

Apple (WKN: 865985)

Die heutige Nachricht könnte weitreichende Folgen für Apples App-Store-Geschäft haben. Sollte Apple von der Wettbewerbsbehörde gezwungen werden, die Gebühren für Musikstreaming-Apps anzupassen, könnte dies Signalwirkung für andere laufende Prozesse rund um App-Verkäufe haben – wie etwa der Rechtsstreit mit "Fortnite"-Entwickler Epic Games – und zu Umsatzeinbußen bei Apple führen. Kurzfristig könnte sich dies dann negativ auf den Aktienkurs auswirken.

DER AKTIONÄR geht jedoch davon aus, dass Apple in seinem riesigen Ökosystem andere Einnahmequellen anzapfen könnte, um die geringeren Erlöse bei den App-Verkäufen zu kompensieren.

Nicht zuletzt aufgrund der beeindruckenden Geschäftszahlen bleibt DER AKTIONÄR bullish für Apple und rät investierten Anlegern, ihre Gewinne laufen zu lassen.

(Mit Material von dpa-AFX)

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.

Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.


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