Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, wie die Richter am Mittwoch erläuterten.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.
Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.
Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.
Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag bei ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen.
Für Apple ist der vorläufige Ausgang des Gerichtsstreits gleich ein doppelter Sieg. Es geht nicht nur um die Ersparnis von 13 Milliarden Euro, sondern auch um den Ruf des Smartphone-Giganten: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.
Die Entscheidung ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.
Seit gestern geht es auch für die Apple-Aktie wieder bergauf. Das Papier kann vorbörslich rund zwei Prozent zulegen, nachdem es schon den gestrigen Handel mit 1,65 Prozent im Plus abschloss. Apple bleibt ein Basisinvestment.
(Mit Material von dpa-AFX)
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Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.