Gerichtspleite für die Allianz: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel aus alten Riester-Verträgen kassiert – mit Folgen für Kunden und neuen Fragen. Was bedeutet das Urteil wirklich? Und hat es auch Folgen für die Anleger des Konzerns?
Der BGH hat der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung endgültig stattgegeben. Im Zentrum steht eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten, die zwischen Juni und November 2006 verkauft wurden.
In der Klausel ist geregelt, dass der bei Abschluss genannte Rentenfaktor – also die Kennziffer zur Berechnung der späteren Rente – unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden kann. Grundsätzlich halten die Richter diese Konstruktion für zulässig, kippten die konkrete Ausgestaltung der Allianz aber als einseitig zulasten der Kunden.
Der Knackpunkt: Laut BGH reicht es nicht, nur eine Senkungsmöglichkeit vorzusehen. Die Bedingungen müssen auch eine klare Pflicht zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors enthalten, wenn sich die Rahmenbedingungen wieder verbessern. Eine solche Pflicht findet sich in den betroffenen Altverträgen nicht.
Zwar hat die Allianz den Kunden später schriftlich zugesichert, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder anzuheben – doch das genügt den Richtern nicht. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Seit 2007 sind die Bedingungen nach Allianz-Angaben entsprechend angepasst; neuere Verträge mit Treuhänderklausel enthalten die Pflicht zur Wiederheraufsetzung und sind von dem Urteil nicht betroffen.
Für Allianz-Anleger ist der Fall allenfalls ein kleines Störgeräusch. Die finanziellen Auswirkungen sind angesichts des eng begrenzten Altbestands überschaubar. Für Anleger ist in diesen Tagen wichtiger, dass die Aktie den Sprung auf ein neues Mehrjahreshoch geschafft hat. Sofern sich das damit verbundene Kaufsignal nicht als Bullenfalle entpuppt, rückt damit das nächste dicke Brett in Reichweite: das Uralt-Rekordhoch von 402,66 Euro aus dem Jahr 2000.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Allianz.
Heute, 10:28