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02.08.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-Adhoc: United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone (deutsch)

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United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone

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EQS-Ad-hoc: United Internet AG / Schlagwort(e): Vertrag
United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss
eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National
Roaming Partnerschaft mit Vodafone

02.08.2023 / 12:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss
eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National
Roaming Partnerschaft mit Vodafone

Montabaur, 2. August 2023. Die 1&1 Mobilfunk GmbH ("1&1 Mobilfunk"), eine
Tochtergesellschaft der 1&1 AG und mittelbare Tochter der United Internet
AG, hat heute mit der Vodafone GmbH ("Vodafone") einen verbindlichen
Vorvertrag für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft
geschlossen.

In dem bindenden Vorvertrag haben sich die Parteien zum schnellstmöglichen
Abschluss einer finalen National Roaming Kooperation verpflichtet. Die
National Roaming Kooperation wird die diskriminierungsfreie Bereitstellung
von National Roaming Leistungen in noch nicht vom neuen 1&1 Mobilfunknetz
versorgten Gebieten beinhalten und insbesondere Zugang zum 5G-Netz von
Vodafone inklusive den Mobilfunkstandards 2G und 4G sowie künftige
Mobilfunkstandards und -technologien umfassen.

Das Startdatum für die National Roaming Leistungen von Vodafone wird ein
Jahr nach Abschluss der finalen National Roaming Kooperation liegen,
spätestens jedoch am 1. Oktober 2024. Die Grundlaufzeit der National Roaming
Kooperation wird von da an fünf Jahre betragen. 1&1 Mobilfunk wird das Recht
haben, die Laufzeit der National Roaming Kooperation bis zu zweimal um
jeweils weitere fünf Jahre - also um bis zu weitere 10 Jahre - zu
verlängern. An das Vertragsende schließt sich eine dreijährige Übergangszeit
an.

Berechnungsbasis ist ein sogenanntes Kapazitätsmodell, bei dem 1&1 den von
seinen Kunden jeweils prozentual genutzten Anteil des Vodafone-Netzes zu
einem Festpreis je Prozentpunkt vergütet. Dieser Festpreis ändert sich von
Zeit zu Zeit analog zur prozentualen Kostenentwicklung des Vodafone-Netzes.
Die Konditionen orientieren sich somit an der zukünftigen Marktentwicklung
und ermöglichen 1&1 dauerhaft wettbewerbsfähige Angebote.

Ab dem plangemäßen Start des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der neuartigen
OpenRAN-Technologie Ende nächsten Monats werden auf dem Netz von 1&1 Kunden
mit 4G Mobilfunktarifen zunächst mit flächendeckenden National Roaming
Leistungen von Telefónica versorgt, bis die National Roaming Versorgung
durch Vodafone bereitsteht. Ab dann können auf dem 1&1 Netz auch 5G
Mobilfunktarife flächendeckend angeboten werden. In der Übergangszeit bis
zur Bereitstellung des 5G National Roaming durch Vodafone wird 1&1 seinen
Kunden mobile 5G-Dienste im Rahmen des bisherigen MVNO-Modells
bereitstellen. Die dazu benötigten Vorleistungen wird 1&1 bei Telefónica und
Vodafone beziehen. Voraussetzung ist eine Verlängerung des von der BNetzA
bis 31. Dezember 2023 ohnehin erlaubten Parallelbetriebs, den 1&1 noch heute
beantragen wird.

Sobald alle 1&1 Kunden für National Roaming Leistungen durch Vodafone
aktiviert wurden, wird 1&1 Mobilfunk für die Dauer der Vertragslaufzeit
National Roaming Leistungen exklusiv von Vodafone beziehen.

Der langfristig gesicherte Zugang zu flächendeckenden 5G National Roaming
Leistungen ist ein weiterer Meilenstein beim Bau des innovativsten
Mobilfunknetzes Europas.

Ansprechpartner

United Internet AG
Lisa Pleiß
Phone +49 2602 96-1616
presse@united-internet.de

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres-
und Zwischenabschlüssen der United Internet AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung
nach Art. 17 MAR - neben den nach International Financial Reporting
Standards (IFRS) geforderten Angaben - weitere finanzielle Kennzahlen wie z.
B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben.
Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen
stehen im Geschäftsbericht 2022 der United Internet AG auf Seite 59 zur
Verfügung.

Ende der Insiderinformation

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Quelle: dpa-AFX

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