Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
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DGAP-Ad-hoc: Tuff Group AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges
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Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
07.10.2021 / 17:23 CET/CEST
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Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß §
92 Abs. 1 AktG
Frankfurt am Main, 7. Oktober 2021: Die Tuff Group AG wird im Zuge der
Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 28.608.000,00 auf den Buchwert
der Geschäftsanteile an ihrer einzigen Tochtergesellschaft, der Tuff
Offshore Pte. Ltd, die als Projektierungsgesellschaft im Bereich Öl und Gas
tätig ist, vornehmen.
Die Abschreibung erfolgt zum einen aufgrund der Neubewertung der
Projekt-Pipeline, da die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas erheblich
gesunken ist. In der Folge werden auch aktuell weniger neue Projekte
vergeben und zu schlechteren Konditionen. Dieser Umstand hat somit auch
wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Geschäftsanteile an der einzigen
Tochtergesellschaft, der Tuff Offshore Pte. Ltd. Zum anderen wurden auch
bedingt durch die Corona-Pandemie weniger Projekte vergeben.
Die Abschreibung verringert nicht nur den Buchwert der Finanzanlagen in der
Bilanz, sondern auch das EBIT sowie das Jahresergebnis. Die außerplanmäßige
Abschreibung führt zudem dazu, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 eingetreten ist. Aus
diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser
Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft
erläutern.
Auf den Cashflow hat die außerplanmäßige Abschreibung dagegen keine
Auswirkungen. Die Abschreibung hat außerdem keine Auswirkungen auf den nach
internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufzustellenden
Konzernabschluss 2020 der Tuff Group AG.
Meldepflichtiger: Ganesh Paulraj, Vorstand, TUFF Group AG, Marienplatz 2,
80331 München
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Quelle: dpa-AFX