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30.11.2018 Börsen. Briefing.

Achtung: Binären Optionen droht endgültiges Aus

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Einmal mehr sehen sich Anleger dieser Tage mit einem neuen Verbot konfrontiert. Betroffen dieses Mal: Der Handel mit sogenannten binären Optionen. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestern mitteilte, plant sie, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene zu untersagen. Auf nationaler Ebene deshalb, weil eine entsprechende Regelung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Kürze ausläuft und der Handel damit wieder möglich werden würde.

Anders als die ESMA beweist die BaFin bei ihrem Vorgehen jedoch mehr Fingerspitzengefühl. Statt nach dem Prinzip „alle über einen Kamm“ geht die deutsche Aufsicht dedizierter vor. Hatte die ESMA scheinbar planlos noch (fast) alles verboten, was den Namen Option trägt, beschränkt sich die BaFin nun zunächst auf binäre Optionen, wie sie auf diversen Online-Plattformen zum Handel angeboten werden. Bei ihnen handelt es sich eben nicht um börsengehandelte Wertpapiere, deren Preis sich nach Angebot und Nachfrage bemisst. Binäre Optionen sind eben nicht vergleichbar mit Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheinen. Sie sind nicht vergleichbar mit Inline-Optionsscheinen. Sie sind eine eigene, börsenfremde Spezies, die bis jetzt ein Eigenleben geführt hat.

In der Folge ist das angestrebte Verbot richtig. Wichtig und richtig ist auch die nun endlich vorgenommene Unterscheidung und Abgrenzung zu börsengehandelten Derivaten, die der ESMA wohl zu aufwendig war. Hier zeigt eine deutsche Behörde, dass sie Fingerspitzengefühl hat. Chapeaux.

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