+++ 5 Top-Titel zum Sonderpreis +++
Foto: Börsenmedien AG
20.02.2019 Börsen. Briefing.

Wirecard-Aktie: Kippt das BaFin Short-Verbot gleich wieder?

-%
Wirecard

Die BaFin hat Leerverkäufer dazu verdonnert bei Wirecard an der Seitenlinie zu bleiben. Sie dürfen keine neuen Positionen begründen, bestehende nicht ausbauen. Das Verbot, das bis zum 18. April gilt, erntet Lob, aber ebenso viel Kritik. Hedgefonds-Manager Crispin Odey will es nicht bei Worten belassen und könnte gegen die Entscheidung vorgehen. Aber kann er das Verbot auch kippen?

Montagmorgen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG erlassen und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Anders gesagt: Niemand darf die Aktie der Wirecard AG shorten. Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019 und wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestützt. Niemals zuvor wurde eine solche Verfügung in Bezug auf nur ein einziges Unternehmen erlassen. Während der Finanzkrise hatte die BaFin eine ähnliche Verfügung für elf Unternehmen der Finanzbranche erlassen – aber eben nicht nur für eines.

--------Hinweis-------- 

Lesen Sie in der heutigen Ausgabe (Mittwoch) des Börsen.Briefing. exklusiv das Interview mit Ehssan Khazaeli. Er vertritt einen Aktionär, der Anzeige gegen FT-Journalist Dan McCrum gestellt hat. Im Gespräch erläutert er, warum die Ermittlungen sich noch monatelang hinziehen könnten, welche Rolle McCrum seiner Auffassung nach spielt und das Dementi der FT lückenhaft ist. Bestellen Sie jetzt kostenfrei Ihr Börsen.Briefing. und bleiben Sie börsentäglich über die neusten Entwicklungen informiert.

------------------------- 

Das Verbot erntet viel Lob bei Privatanlegern, wird an anderer Stelle von Beobachtern aber ebenso hart kritisiert. Insbesondere die Begründung der Maßnahme wird angegangen. Darin heißt es:

„Danach kann die BaFin als die gemäß Artikel 32 EU-LeerverkaufsVO i.V.m. § 53 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für die Leerverkaufsregulierung in Deutschland zuständige Behörde nach Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO Maßnahmen ergreifen, wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland oder in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen, und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.“

Dabei sticht der unterstrichene Satz heraus. Short-Positionen in Wirecard – eine „ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland“ – wie kann das sein, fragen Experten angesichts der geringen Gewichtung des Unternehmens im DAX.

Tatsächlich bietet die Begründung der BaFin Angriffsfläche. Eine Angriffsfläche, die Hedgefonds-Manager wie Crispin Odey nutzen könnten, um die BaFin dazu zu zwingen die Maßnahme aufzuheben. Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass dies bis zum Ablauf der Frist am 18. April 2019 gelingt. Eine solche Beschwerde müsste erst eingereicht und geprüft werden – aufhebende Wirkung hätte sie nach Einschätzung von Juristen bis zu deren Prüfung vermutlich nicht. Dass – gesetzt den Fall, Wirecard kann die Vorwürfe der Financial Times nicht entkräften – Shortseller Sturmlaufen würden gegen die Verfügung der BaFin, steht dabei auf einem anderen Blatt Papier. Sie könnten dann im Anschluss im Extremfall versuchen Kompensationen für die ihnen entgangenen Gewinne aus Leerverkäufen geltend machen.

| Auf dem Laufenden bleiben | Täglich. Kostenfrei. Unverbindlich. |

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Lesen Sie das Börsen.Briefing. – den neuen täglichen Newsletter des AKTIONÄR. Wenn Sie sich bisher noch nicht registriert haben, besuchen Sie jetzt www.boersenbriefing.de und bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich das Börsen.Briefing. Oder nutzen Sie einfach das nachstehende Formular. Schon am nächsten Börsentag erhalten Sie die erste Ausgabe des Börsen.Briefing. kostenfrei in Ihr E-Mail-Postfach zugestellt. 

Der Newsletter ist unverbindlich und kostenlos. Zum Abbestellen reicht ein Klick auf den Abmelde-Link am Ende des Newsletters.

Behandelte Werte

Name Wert Veränderung
Heute in %
Wirecard - €

Buchtipp: Im Einkauf liegt der (Börsen-)Gewinn

Warren Buffetts Credo lautet: „Kaufe wundervolle Unternehmen zu vernünftigen Preisen!“ Mit dieser Strategie wurde er einer der reichsten Männer der Welt. Doch es geht noch besser: Mit „Kaufe vernünftige Unternehmen zu wundervollen Preisen“ hätten Anleger mehr Geld verdient als Warren Buffett. Den Investment-Ansatz dahinter erklärt Tobias E. Carlisle in seinem Buch. Wie schwimme ich erfolgreich gegen den Strom der herrschenden Meinung? Wie finde ich die Unternehmen, die nicht aus guten Gründen billig sind, sondern unterbewertet? Carlisle gibt Antworten auf diese Fragen und legt damit das Fundament für eine erfolgreiche Anlegerkarriere seiner Leser.

Im Einkauf liegt der (Börsen-)Gewinn

Autoren: Carlisle, Tobias E.
Seitenanzahl: 176
Erscheinungstermin: 13.02.2020
Format: Hardcover
ISBN: 978-3-86470-664-6

Jetzt sichern