Etwas mehr als ein Jahr ist vergangen, seit First Solar gemeinsam mit weiteren Unternehmen eine Handelsbeschwerde beim Handelsministerium eingereicht hat – gerichtet gegen die preislich aggressive Konkurrenz aus China. Nun haben die US-Handelsbehörden darauf reagiert und konkrete Maßnahmen ergriffen.
Der Vorwurf der Konzerne ist klar: Die Gruppe beschuldigt große chinesische Solarmodulhersteller, über Fabriken in Südostasien Module unter Produktionskosten zu verkaufen – gestützt durch unfaire Subventionen. Dadurch würden US-Hersteller massiv benachteiligt und vom Markt verdrängt. US-Handelsbeamte haben inzwischen entsprechend reagiert und Antidumpingzölle auf Solarzellen und -module aus Südostasien festgelegt – mit deutlich unterschiedlichen Sätzen je nach Herkunftsland. Damit die Zölle tatsächlich in Kraft treten, ist noch die Zustimmung der Internationalen Handelskommission erforderlich, die voraussichtlich im Juni erfolgen wird.
So reagierte die Aktie
Die Entscheidung der US-Handelsbehörden stieß bei First Solar auf positive Resonanz: Anleger reagierten mit kräftigem Kaufinteresse, wodurch die Aktie seit Dienstag um rund 15 Prozent zulegen konnte. Der Kursanstieg unterstreicht die Erwartung des Marktes, dass die verhängten Zölle die Wettbewerbsposition von First Solar gegenüber der asiatischen Konkurrenz deutlich stärken könnten.
Trotz positiver Nachrichten und einer weiterhin günstigen Bewertung fehlt es Solaraktien – einschließlich First Solar – derzeit an klarer Kursdynamik. Ein überzeugender Aufwärtstrend hat sich bislang nicht etabliert. Daher erscheint es sinnvoll, vorerst eine abwartende Haltung einzunehmen und weitere Impulse abzuwarten.
First Solar ist Bestandteil des DER AKTIONÄR Save the World Index und belegt dort hinter Tesla und dem Brennstoffzellenhersteller Bloom Energy die dritthöchste Gewichtung unter den insgesamt neun vertretenen Unternehmen. Auf Sicht von zwölf Monaten verzeichnet der „grüne“ Index ein Plus von rund sechs Prozent. Mehr Informationen zum Index gibt es hier.
Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen.