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Booking: Zwischen Boom und Beschwerde

Booking: Zwischen Boom und Beschwerde
Foto: Daniel Kalker/picture alliance/dpa
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04.08.2025, 10:15 ‧ Carsten Kaletta

Das Online-Reiseportal Booking hat im zweiten Quartal 2025 mit beeindruckenden Geschäftszahlen geglänzt und sämtliche Analystenerwartungen übertroffen  (DER AKTIONÄR berichtete). Doch kaum ist der Applaus verklungen, braut sich juristischer Ärger zusammen: Eine fünfstellige Anzahl europäischer Hotels will den Konzern wegen jahrelanger Bestpreisklauseln auf Schadenersatz verklagen. 

Europas Hotelbranche zieht geschlossen vor Gericht: Über 10.000 Häuser aus zahlreichen Ländern haben sich einer Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Der Vorwurf: Über zwei Jahrzehnte hinweg habe das Unternehmen mit sogenannten Bestpreisklauseln unzulässig in die Preisgestaltung der Hotels eingegriffen. Diese Klauseln untersagten es den Anbietern, ihre Zimmer auf eigenen Kanälen günstiger anzubieten als über die Buchungsplattform – ein Eingriff, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2024 als kartellrechtswidrig eingestuft hatte. 

Die Klage wird am Unternehmenssitz in Amsterdam verhandelt und von der „Hotel Claims Alliance“ koordiniert. Unterstützung kommt von über 30 nationalen Hotelverbänden – darunter auch der deutsche Hotelverband (IHA). „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern“, betont Alessandro Nucara vom italienischen Hotelverband Federalberghi. 

20 Jahre Preisbindung – nun soll Schadensersatz folgen

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Forderung nach Kompensation für wirtschaftliche Nachteile zwischen 2004 und 2024. In dieser Zeit, so argumentieren die Kläger, seien faire Marktbedingungen durch Booking systematisch ausgehebelt worden. „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten“, sagt Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos. 

Die Plattform habe mit ihrer Marktmacht den Wettbewerb beschränkt und Direktbuchungen gezielt erschwert. Dass der Digital Markets Act der EU im Jahr 2024 schließlich zum Verbot der Bestpreisklauseln führte, sehen viele Hoteliers als längst überfälligen Schritt. Die Zahl der Teilnehmer an der Klage ist so groß, dass die Anmeldefrist inzwischen bis Ende August verlängert wurde. 

Booking Holdings (WKN: A2JEXP)

Ein unverzichtbarer Partner trotz Kritik

Trotz wachsender Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels ein unverzichtbarer Vertriebskanal. Der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings lag 2023 europaweit bei 71 Prozent – in Deutschland sogar bei über 72 Prozent. Kaum eine andere Plattform bietet eine derart große Reichweite und Sichtbarkeit. 

Gleichzeitig ist die Zahl der Direktbuchungen laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Deutschland innerhalb von zehn Jahren um über acht Prozent zurückgegangen – eine Entwicklung, die viele Hoteliers der Marktmacht von Booking zuschreiben. 

Es ist eine Beziehung voller Ambivalenz: Einerseits wird Booking für seine Reichweite geschätzt, andererseits für seine Konditionen kritisiert – eine klassische Hassliebe, die sich nun auch juristisch entlädt. 

Trotz der drohenden Klagewelle bleibt Booking wirtschaftlich stark aufgestellt. Die jüngsten Quartalszahlen sprechen eine klare Sprache: Das Unternehmen wächst weiterhin robust, der Marktanteil ist hoch, die Margen attraktiv. Zweifellos sind die juristischen Risiken ernst zu nehmen – doch realistisch betrachtet dürfte sich das Verfahren über Jahre hinziehen und am Ende wohl in einem Vergleich enden, allenfalls in einem moderaten Schadenersatz. Booking ist rechtlich gut beraten und wird versuchen, ein öffentlichkeitswirksames Urteil zu vermeiden. 

Für Anleger gilt daher: Ruhe bewahren. Booking bleibt eine laufende Empfehlung. Die fundamentalen Stärken des Konzerns überwiegen die kurzfristigen Risiken. Wer bereits investiert ist, sollte nicht überstürzt reagieren. Wer überlegt einzusteigen (oder nachzukaufen), könnte mögliche Kursrücksetzer als gute Einstiegschance nutzen. 

(Mit Material von dpa-AfX)

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