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20.07.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um (deutsch)

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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um

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DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um

20.07.2020 / 10:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER
UNMITTELBAR, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER
JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE
BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER
VERÖFFENTLICHUNG.

NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um

Berlin, 20. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE (ISIN
DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, den
Kapitalerhöhungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 26. Juli 2019 umzusetzen. Danach wird das Grundkapital von
EUR 2.332.755,00, eingeteilt in 2.332.755 auf den Inhaber lautende
Stückaktien ("Bestehende Aktien"), um bis zu EUR 8.553.435,00 auf bis zu EUR
10.886.190,00 durch Ausgabe von bis zu 8.553.435 neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue
Aktien"), gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung"). Das Bezugsverhältnis
wurde auf 3:11 festgesetzt, d.h. drei Bestehende Aktien berechtigen zum
Bezug von elf Neuen Aktien. Die Bezugsfrist soll am 23. Juli 2020 (00:00 Uhr
MESZ) beginnen und am 6. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) enden. Der
Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich
der 24. Juli 2020 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,10 je Neuer Aktie.

Eine deren Bezugsrecht entsprechende Anzahl an Neuen Aktien werden der
Hevella Capital GmbH & Co. KGaA ("Hevella"), 11 Champions AG, Christian
Daudert, 3D Safe Corporation sowie Fredi Bobic (zusammen die
"Direktbezugsaktionäre")
zum Direktbezug bei der Gesellschaft angeboten. Hevella als Hauptaktionärin
der Gesellschaft hat zugesagt, sich an der Kapitalerhöhung durch Zeichnung
Neuer Aktien zu beteiligen. Den Umfang der Zeichnung wird Hevella erst im
Laufe der Bezugsfrist festlegen.

Die restlichen Neuen Aktien werden den übrigen Aktionären der Gesellschaft
("Streubesitzaktionäre") im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen
eines prospektfreien Bezugsangebots angeboten, das voraussichtlich am 22.
Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Im Zuge des Bezugsangebots
soll den Streubesitzaktionären ein Mehrbezugsrecht eingeräumt werden.

Sofern nicht sämtliche Neue Aktien bezogen werden sollten, behält sich die
Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Neuen Aktien ausgewählten
institutionellen Investoren in Deutschland und anderen ausgewählten Ländern
(mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und
Australien) mindestens zum Bezugspreis zum Erwerb anzubieten
("Privatplatzierung").
Die Privatplatzierung erfolgt außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
nach Regulation S zum U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung.

Die Gesellschaft beabsichtigt, diejenigen Neuen Aktien, die nicht gemäß § 7
Abs. 1 S. 2 der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) vom Zulassungsantrag
ausgenommen werden können, prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und im regulierten Markt
der Börse Berlin zuzulassen. Ist eine prospektfreie Zulassung dieser Neuen
Aktien nicht möglich, wird die Gesellschaft den Zulassungsantrag nach der
Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts innerhalb der gesetzlichen Frist
stellen. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass die Neuen Aktien
zeitnah zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse
(General
Standard) und/oder im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen werden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung zur weiteren Entwicklung der Produkte in den Bereichen
Virtual Reality und 3D-Scannersysteme sowie deren Markteinführung zu
verwenden. In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft darauf hin, dass
sie in ihrem Bestand gefährdet ist und ihr ohne weiteres Eigen- oder
Fremdkapital möglicherweise nicht ausreichend Geschäftskapital zur Verfügung
steht, um ihren Zahlungsverpflichtungen in den nächsten zwölf Monaten
nachzukommen. Dies gilt selbst bei einer Zeichnung sämtlicher Neuen Aktien
aus der Kapitalerhöhung.

Kontakt:

NEXR Technologies SE
Lydia Herrmann
Investor Relations
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
l.herrmann@nexr-technologies.com
www.nexr-technologies.com
Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3
Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten
Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft zu
veröffentlichenden Bezugsangebots.

Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die
Direktbezugsaktionäre und das Bezugsangebot an die Streubesitzaktionäre
werden auf Grundlage von Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren
Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und
zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) und auf
Grundlage von § 3 Nr. 1 WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen
Angebots in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen
Prospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot
erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Prospekt steht daher auch nicht
als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur
Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre
ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von
Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.nexr-technologies.com zugänglichen
Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und
Halbjahresfinanzberichte, insbesondere den Geschäftsbericht über das
Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft (insbesondere das Kapitel PROGNOSE-,
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT auf S. 16 ff. sowie den Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers auf S. 68 ff.), und die Ad hoc-Mitteilungen
und Corporate News der Gesellschaft aufmerksam zu lesen. Die Aktionäre
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der Neuen Aktien ausschließlich
auf Grundlage der Informationen im Bezugsangebot und den von der
Gesellschaft auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen treffen.
Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der
Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit
sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser
Mitteilung können sich ändern.

Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder
Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt
und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act
definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer
solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches
Angebot von Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien
in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein
Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser
Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten
würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich
über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken
und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten
ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin
beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft
betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen
Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,
insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Die begleitende Bank oder ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten,
Mitarbeiter, Berater oder Beauftragen übernehmen keine Verantwortung oder
Haftung oder Garantie für und treffen keine ausdrückliche oder implizite
Aussage zur Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser
Mitteilung (oder zum Fehlen von Angaben in dieser Mitteilung) oder, mit
wenigen Ausnahmen, anderer Angaben zur Gesellschaft, ihren
Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, sei es in schriftlicher,
mündlicher oder visueller oder elektronischer Form, unabhängig von der Art
der Übertragung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die sich in
irgendeiner Weise aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts
oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.

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20.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NEXR Technologies SE
Charlottenstraße 4
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Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 403 680 143
Fax: +49 (0) 30 403 680 141
E-Mail: l.herrmann@nexr-technologies.com
Internet: www.nexr-technologies.com
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1097113

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1097113 20.07.2020 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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