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10.01.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Adler Modemärkte AG: Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (deutsch)

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Adler Modemärkte

Adler Modemärkte AG: Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

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DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Adler Modemärkte AG: Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

10.01.2021 / 21:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Presseinformation der Adler Modemärkte AG

Konsequenz aus Schließung fast aller Standorte bis mindestens Ende Januar
2021

Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung
Geschäftsbetrieb soll fortgeführt und ADLER über einen Insolvenzplan saniert
werden

Haibach bei Aschaffenburg, 10. Januar 2021 - Als Folge der erneuten
behördlich angeordneten Schließung von 169 der insgesamt 171 Standorte bis
mindestens Ende Januar 2021 hat der Vorstand der Adler Modemärkte AG heute
beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO)
zu stellen.

Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht möglich, die
aufgrund der Corona-bedingten Umsatzeinbrüche entstandene Liquiditätslücke
über eine Kapitalzufuhr durch staatliche Unterstützungsfonds beziehungsweise
durch Investoren zu schließen. Noch im 1. Halbjahr 2020 war es ADLER
gelungen, den ersten COVID-19-bedingten Lockdown dank einer damals noch
soliden Bilanzstruktur und der Sicherung umfassender Finanzierungszusagen
abzufedern.

Ziel ist es, die Adler Modemärkte AG über einen Insolvenzplan finanziell zu
sanieren. Bei einer Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht
eines (vorläufigen) Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Der Vorstand
bleibt weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Unterstützung bei
den nun anstehenden Maßnahmen hat der Vorstand mit Rechtsanwalt Dr.
Christian Gerloff, Gerloff Liebler Rechtsanwälte, einen im textilen
Einzelhandel ausgewiesenen Experten für Restrukturierungs- und
Insolvenzfälle zum Generalbevollmächtigten der Gesellschaft bestellt.

'Die erneute Corona-bedingte Schließung fast aller Standorte hat uns leider
keine andere Wahl gelassen. Wir werden alles dafür tun, den Geschäftsbetrieb
aufrecht zu erhalten und ADLER schnellstmöglich zu sanieren und wieder in
eine positive Zukunft zu führen", kommentiert Thomas Freude,
Vorstandsvorsitzende der Adler Modemärkte AG.

Krisensituation trotz hoher Cash-Position und solider Bilanz zu Beginn der
Corona-Krise
Das Beispiel ADLER zeigt, dass im textilen Einzelhandel selbst ein
Unternehmen, das Ende 2019 noch eine Rekord-Netto-Liquidität von 70,1 Mio. EUR
und eine solide Bilanzqualität ausgewiesen hatte, ohne eigenes Verschulden
und innerhalb von nur knapp 12 Monaten in eine existenzielle Krise geraten
kann. Nach einem Umsatzeinbruch durch den ersten Lockdown in den Monaten
März bis Mai 2020 hatte sich bei ADLER im dritten Quartal und bis weit in
den Oktober 2020 ein spürbarer Erholungstrend eingestellt. Die erneuten
Einschränkungen des öffentlichen Lebens seit Ende Oktober führten jedoch zu
deutlichen Umsatzeinbußen. Diese Situation wurde durch die behördlich
angeordnete Schließung aller Standorte in Österreich im November und seit
16. Dezember auch in Deutschland massiv verschärft. Auch die vom Vorstand
eingeleitete Fokussierung auf größtmögliche Kosteneffizienz und
Liquiditätsgenerierung konnte den Insolvenzantrag nicht verhindern.

Ausländische Tochtergesellschaften nicht betroffen
Auch die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH & Co. KG und die Adler
Orange Verwaltung GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler
Modemärkte AG, haben heute beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen
Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen.
Herr Dr. Christian Gerloff wird auch die Geschäftsführungen dieser
Gesellschaften als Generalbevollmächtigter unterstützen. Andere inländische
und sämtliche ausländische Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG
sind aktuell nicht betroffen und führen ihre Geschäfte unverändert fort.

Die Antragstellungen nach § 270a InsO erfolgten nach den seit 1. Januar 2021
geltenden, strengeren Anforderungen an die Eigenverwaltung durch das
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz.

Kontakt Presse und Investor Relations Adler Modemärkte AG:
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Peter Dietz
Media und Investor Relations
Tel.: +49 6021 633 1828
E-Mail: investorrelations@adler.de

Über die Adler Modemärkte AG:
Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg gehört zu den
größten und bedeutendsten Textileinzelhändlern in Deutschland. Die Gruppe
setzte im Jahr 2019 EUR 495,4 Mio. um und erzielte ein EBITDA von EUR 70,3 Mio.
ADLER beschäftigte zum 30. September 2020 rund 3.350 Mitarbeiter und
betreibt derzeit 171 Modemärkte, davon 142 in Deutschland, 24 in Österreich,
drei in Luxemburg, zwei in der Schweiz sowie einen Online-Shop. Das
Unternehmen konzentriert sich auf Großflächenkonzepte mit mehr als 1.400 m2
Verkaufsfläche und bietet mit zahlreichen Eigenmarken und ausgesuchten
Fremdmarken ein breitgefächertes Warensortiment an. ADLER ist dank seiner
mehr als 70-jährigen Tradition mit hoher Kundenbindung nach eigenen
Erhebungen der Marktführer in dem kaufkraftstarken Segment der Altersgruppe
ab 55 Jahre.
Weitere Informationen: www.adlermode-unternehmen.com; www.adlermode.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adler Modemärkte AG
Industriestraße Ost 1-7
63808 Haibach
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6021 633 0
Fax: +49 (0) 6021 633 1299
E-Mail: info@adler.de
Internet: www.adlermode.com
ISIN: DE000A1H8MU2
WKN: A1H8MU
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Quelle: dpa-AFX

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