Wie schon am Vortag war die Aktie der Wirecard AG auch gestern heftigen Schwankungen unterworfen, schloss letztlich als schwächster Wert im DAX mit einem Minus von rund fünf Prozent. Sollte die Verfügung zum Verbot von Leerverkaufspositionen in dem Titel nicht gerade solche Schwankungen eindämmen? Ein Chart legt offen, was die Entscheidung der BaFin wirklich bewirkt hat.
Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem Markt einen Gefallen getan? Montagmorgen hat die BaFin eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG erlassen und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Die Maßnahme sollte dazu beitragen, den Markt zu beruhigen. Also auch, die Schwankungen in dem DAX-Papier zu reduzieren.
Zumindest auf die kurze Sicht zeigt sich angesichts der großen Schwankungen der vergangenen Tage, dass dieses Ziel (bisher) nicht erreicht wurde. Wir haben uns die Abstände zwischen Hoch und Tief im Intraday-Chart angeschaut. Lag die Spannweite Freitag vergangener Woche – also einen Handelstag vor Erlass der Verfügung durch die BaFin – bei 4,4 Prozent, betrug sie am Montag bereits 10,8 Prozent. Gestern erreichte sie mit 10,1 Prozent einen ähnlich hohen Wert. Und am Dienstag lag er mit 8,4 Prozent ebenfalls deutlich über dem Wert von Freitag. Eine Beruhigung sieht definitiv anders aus, selbst dann, wenn man Montag als Tag der Erholung (als Reaktion auf die Verfügung) außen vor lässt, so muss man feststellen: Die Wirecard-Aktie schwankt weiterhin munter hin und her.
Auf der anderen Seite muss man anfügen: Eine ceteris paribus-Betrachtung ist nicht möglich. Es ist theoretisch nicht zu ermitteln, wie die Aktie sich verhalten hätte, hätte die BaFin das Short-Verbot nicht ausgesprochen.
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