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21.07.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 und Erwerb eigener Aktien (deutsch)

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Lang & Schwarz

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 und Erwerb eigener Aktien

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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Dividende/Aktienrückkauf
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr
2021 und Erwerb eigener Aktien

21.07.2021 / 11:54 CET/CEST
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Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat am heutigen 21. Juli
2021 im Hinblick auf die laufende und bisherige Geschäftsentwicklung der
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, der ordentlichen
Hauptversammlung im kommenden Jahr 2022, die über die Verteilung des im
Geschäftsjahr 2021 erwirtschafteten Gewinns der Gesellschaft beschließen
wird, eine Verdoppelung der für das Geschäftsjahr 2021 auszuschüttenden
Dividende auf EUR 8,00 vorzuschlagen, sofern und soweit sich die positive
Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2021 bis zum Jahresende 2021 im
Niveau verstetigt. Hinsichtlich der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr
2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der am 26. August 2021 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2021 vorgeschlagen, die Ausschüttung einer
Dividende im Betrag von EUR 4,00 zu beschließen.

Eine Ausschüttung in dieser Größenordnung steht selbstverständlich auch
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Zeitpunkt der
Ausschüttung im Jahr 2022, namentlich im Hinblick auf gebotene
Investitionsmaßnahmen der Gesellschaft und bislang nicht absehbare
Entwicklungen der unternehmerischen, gesamtwirtschaftlichen und
regulatorischen Rahmenbedingungen. Der Vorstand wird den konkreten Vorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns wie üblich im Vorfeld zur Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2022 mit dem Aufsichtsrat abstimmen.

Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat ferner am 21. Juli
2021 beschlossen, künftig, nicht jedoch vor Veröffentlichung des
Halbjahresabschlusses 2021 der Gesellschaft am 20. August 2021, auch von der
durch die Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien zu Handelszwecken gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Gebrauch zu
machen. Diese Entscheidung erfolgte mit Blick auf das aktuelle Preisniveau
und die aktuelle Kursentwicklung der Aktie der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft am Kapitalmarkt und wird durchgeführt, sofern und soweit
dies wirtschaftlich zweckmäßig erscheint.

Die Hauptversammlung hat am 4. Juli 2019 unter Aufhebung eines
Vorgängerbeschlusses vom 27. August 2015 wie folgt beschlossen:

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 03. Juli 2024 Aktien der Gesellschaft
zum Zwecke des Wertpapierhandels zu kaufen oder zu verkaufen. Der
Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf 5% des
Grundkapitals am Ende eines jeden Kalendertages nicht übersteigen und
zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft
bereits erworben hat oder noch besitzt, 10% des Grundkapitals zu keiner Zeit
überschreiten.

Der gewichtete durchschnittliche Kaufpreis je Stückaktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) am jeweiligen Handelstag darf den gewichteten
durchschnittlichen Kurs der Aktie der letzten drei Handelstage im
XETRA-Handel beziehungsweise in einem dem XETRA-System vergleichbaren
Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10%
überschreiten und nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat von dieser Ermächtigung bislang
keinen Gebrauch gemacht.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
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Telefon: 0211-13840-0
Fax: 0211-13840-842
E-Mail: investor.relations@ls-d.de
Internet: www.ls-d.de
ISIN: DE0006459324
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Quelle: dpa-AFX

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