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Kommentar von Lars Brandau: Auch beim Gold die Steuer steuern

Kommentar von Lars Brandau: Auch beim Gold die Steuer steuern
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DER AKTIONÄR 03.06.2021, 10:35 DER AKTIONÄR

Alleine in Deutschland gibt es fast 40 unterschiedliche Steuerarten, von der Biersteuer bis hin zur Zweitwohnungsteuer. Für Anleger kommen oft noch weitaus kompliziertere Besteuerungen hinzu: zum Beispiel auf Dividenden bei ausländischen Aktien. DDV-Geschäftsführer Lars Brandau über die aktuelle Besteuerung bei Goldzertifikaten.

Es mutet schon sehr merkwürdig an, welche Kennzahlen bisweilen erforderlich sind, bevor sich Anleger bewusst für ein für sie geeignetes Finanzprodukt entscheiden. Der Kaufmann weiß seit jeher, dass der Gewinn meist im Einkauf liegt. Doch gilt es zunehmend auch den Blick für mögliche Steuern zu schärfen. Viele Aktionäre, die ihren Fokus auf dividendenstarke Titel legen, wunderten sich jüngst erst wieder darüber, was ihnen wider Erwarten letztlich ins Depot gebucht wurde.

Insofern lohnt auch hier der Blick auf unterschiedliche Finanzprodukte und welcher steuerlichen Gesetzgebung sie unterliegen. Womit wir beim Thema wären.

Goldzertifikate verbriefen einen Anspruch gegen den Emittenten auf Lieferung physischen Goldes und bilden den aktuellen Goldpreis ab. Der Gewinn aus der Veräußerung solcher Zertifikate ist nicht steuerpflichtig, wenn der Emittent verpflichtet ist, das ihm zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.

Anleger in Goldzertifikate sind insofern fein raus und können sich freuen. Gewinne aus Goldzertifikaten als Kapitalerträge müssen nicht versteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn nach den Emissionsbedingungen der Inhaber bei der Kündigung der Schuldverschreibungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlung des Verkaufserlöses des für ihn hinterlegten Goldes verlangen kann.

Im Ergebnis sind damit Goldzertifikate, bei denen Gold physisch hinterlegt ist, nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr seit Erwerb steuerfrei. Das trifft zum Beispiel auf "Gold Bullion Securities", "Xetra-Gold" oder "Euwax Gold II" zu.

Der Vorteil der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr geht dann jedoch mit dem Nachteil einher, dass etwaige Veräußerungsverluste außerhalb der Jahresfrist steuerlich nicht angesetzt werden können.

In jedem Fall lohnt immer bereits vor dem Kauf eines jeden Finanzproduktes die Frage nach der jeweiligen Besteuerung. Der Gewinn liegt eben nicht nur im Einkauf.


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