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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand (deutsch)

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MWB Fairtrade Wertpapierhandelsbank

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand

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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai
Jordan, Vorstand

06.09.2023 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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StaRUG - Das Gesamtinteresse im Auge?

Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb
Wertpapierhandelsbank AG

Bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde das
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, als
ein innovatives Gesetz zur Rettung krisengeplagter Betriebe gepriesen; als
ein Gesetz gegen die durch die möglicherweise Corona-Pandemie ausgelöste
Pleitewelle in Deutschland. Etwas mehr als zwei Jahre weiter betrachtet der
Kapitalmarkt die Maßnahmen, die ein Unternehmen mit Hilfe des StaRUGs
ergreifen kann, mit gemischten Gefühlen.

Mit dem StaRUG wird ein von der Insolvenzordnung unabhängiges
Restrukturierungsverfahren pilotiert. Ziel ist es, sanierungsfähigen
Schuldnern einen Werkzeugkasten mit verschiedenen Restrukturierungsmaßnahmen
an die Hand zu geben. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Unternehmen
schützen, auf das sie nicht anspruchsvollen Gläubigern ausgeliefert werden,
die mit ihren Forderungen gegebenenfalls überziehen und damit den
Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vielleicht gibt es latent auch noch
den Müntefering-Spruch von den bösen Heuschrecken im Hinterkopf.

Das Herzstück der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der
Restrukturierungsplan des Schuldners. Darin wird dezidiert beschrieben,
welche Maßnahmen für eine Sanierung des Unternehmens nötig sind und wie sie
umgesetzt werden können. Der Restrukturierungsplan kann selbstverständlich
nur von professionellen Beratern erstellt werden, die ständig den "Markt"
screenen, um proaktiv offensichtlich angeschlagenen Unternehmen ihre Dienste
anzubieten. Dabei verweisen die Berater häufig gegenüber dem Management auf
die Vorteile des StaRUG. Die Basis des Restrukturierungsplans ist das
Sanierungskonzept, welches das Ziel beschreibt.

Der Restrukturierungsplan kann Eingriffe in die Verbindlichkeiten des
Schuldners und mögliche Sicherheiten zur Entschuldung des Unternehmens
vorgeben. Forderungen von Gläubigern können gekürzt oder auf einmal in den
Nachrang gesetzt werden. Der Schuldgrund spielt keine Rolle.
Anleihegläubiger, Banken Lieferanten - alle sitzen hier gemeinsam am
"Gnadenbrottisch" des Unternehmens und sind abhängig von der Analyse der
Berater, die in Absprache mit der Unternehmensführung versuchen, die
wirtschaftliche Schieflage, nicht mehr ausgelöst durch eine pandemische
Lage, sondern zumeist durch Missmanagement, zu lösen. Die Einzigen, die als
Gläubiger durch das StaRUG geschützt werden sind die Arbeitnehmer.

Wie läuft denn nun eine Restrukturierung nach dem StaRUG ab? Das Management
bleibt erstmal im Sattel und kann die Restrukturierung in Eigenregie
umsetzen. Damit die bestehende Geschäftsleitung für ihre Maßnahmen nicht
haften muss, wird häufig ein Insolvenzspezialist als CRO (Chief
Restructuring Officer) berufen, der zur Absicherung dient. Als
entscheidender Unterschied zum Insolvenzverfahren muss gesehen werden, dass
bei einem Restrukturierungsplan nicht zwingend sämtliche Gläubiger mit
einbezogen werden müssen. Es obliegt dem Schuldner, dem Unternehmen, eine
Auswahl zu treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen zu befriedigen. So
kann er z.B. Lieferanten außenvorlassen - aber auch unbesichertes
Fremdkapital, wie z.B. Anleihen können zur Disposition stehen. Spannend wird
das in der Tat dann, wenn das Management gleichzeitig substanzieller
Stakeholder in der Gesellschaft ist. Hier kann es zu massiven
Interessenkonflikten kommen und dem Verdacht, man wolle sich nur elegant der
Schulden entledigen.

Dass nur bestimmte Gläubigergruppen befriedigt werden müssen, andere
ausgeschlossen werden können, sehen momentan viele Unternehmen als Chance
an, sich zu von einem entscheidenden Teil ihrer Schulden zu trennen. Sie
sind über "Hintertürchen" in der Lage Gläubiger zu Zugeständnissen und
Verzicht zu zwingen. Generell müssen zwar mindestens 75% zur Bestätigung des
Restrukturierungsplans einer jeder Gläubigergruppe zustimmen, aber wie immer
gibt es Ausnahmen. Betrachten wir den fiktiven Fall, dass Anleihegläubiger
zu einem Teil- oder möglicherweise sogar Totalverzicht aufgefordert werden
und nicht mindestens 75% dazu bereit sind, dann gibt es immer noch zwei
Möglichkeiten. Das StaRUG sieht in diesem Fall Folgendes vor: "Kann die
Zustimmung einer Gläubigergruppe nicht erreicht werden, weil mehr als 25%
der Betroffenen den Plan ablehnen, kann der Restrukturierungsplan trotzdem
vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn die Voraussetzungen der
gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung nach dem StaRUG vorliegen
(Cross-class
Cram-down)." Wenn also in unserem Fall die Anleihegläubiger nicht zustimmen
heißt das nicht, dass andere Gläubigergruppen, die nicht verzichten müssen,
nicht sogar eine 100%ige Zustimmung abgegeben haben. Und wenn alle Stricke
reißen, dann gibt es ja auch noch den Hinweis auf eine drohende Insolvenz
und damit den Totalverlust eben auch der unbesicherten Anleihe.

Anfang 2021 hatte der Gesetzgeber sicherlich das Gesamtinteresse im Auge als
er StaRUG auf den Weg brachte. Aber leider zeigt sich, dass der Pendel
vermehrt in die andere Richtung ausschlägt. StaRUG sollte die Macht der
Gläubiger beschneiden und Unternehmen die Chance geben, wieder zu gesunden.
Es war aber sicherlich nicht vorgesehen, dass einzelne Gläubigergruppen sich
bis zur "Selbstaufgabe" für den Fortbestand des Unternehmens opfern müssen.
Die grundsätzlichen Gedanken des StaRUGs sind richtig, bloß der Prozess muss
angepasst werden, so dass das Gesamtinteresse an einer Restrukturierung
nicht unter die Räder kommt. Wie so oft in der aktuellen Politik: ist gut
gemeint nicht gut gemacht. Der Gesetzgeber muss schleunigst nachbessern,
denn so wird der Zutritt zum Kapitalmarkt für KMUs immer schwieriger, denn
semiprofessionelle Anleger zaudern und scheuen mit Recht vor den
Möglichkeiten, die Unternehmen durch das StaRUG an die Hand bekommen haben.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister
mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt
und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der
Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, WKN 6656101) an der
Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den
Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart.
mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates &
Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für
deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um
Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds.
Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Kontakt und weitere Informationen:
mwb Wertpapierhandelsbank AG
Kai Jordan
Kleine Johannisstrasse 4
D-20457 Hamburg
Tel: +49 40-360995-20
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Quelle: dpa-AFX

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