Die Europäische Union hat die Deutsche Post ins Visier genommen. Die Rechtmäßigkeit der Förderungen durch die Bundesregierung soll vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Was heißt das für die Anleger des DAX-Konzerns?
Im Dauerstreit um staatliche Beihilfen für die Deutsche Post bringt die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung habe nur einen Teil des von Brüssel veranschlagten Geldes von der Post zurückgefordert, erklärte die Behörde am Mittwoch. Eine genaue Summe nannte sie nicht.
Zu großzügig
Für das einstige Staatsunternehmen Deutsche Post gelten Sonderregelungen. Sie sollen der Post helfen, die Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter zu stemmen. Der Staat überwies dafür nicht nur Geld, er erlaubte auch einen Anstieg der gesetzlich geregelten Briefpreise. Nach Ansicht der EU-Kommission fielen diese Entschädigungen für die Deutsche Post zu großzügig aus. Das Unternehmen habe dadurch einen unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten.
Bis zu einer Milliarde Euro
Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland nur Postdienstleistungen im Visier hat - also etwa Werbebriefe oder den Verkauf von Briefmarken und Umschlägen -, geht es der EU-Kommission auch um den Versand von geschäftlichen Paketen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.

Keine Panik
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommt nicht ganz überraschend. Brüssel hatte die Praxis bereits mehrfach angemahnt. Anleger sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Erstens ist das Urteil noch offen. Zweitens dürfte selbst eine Niederlage keine nachhaltigen Spuren hinterlassen. Die Aktie hat unverändert Luft bis 32 Euro. Ein Stopp bei 21,50 Euro sichert ab.