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11.01.2021 ‧ dpa-Afx

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft; Bieter: Musai Capital Ltd.

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DGAP-WpÜG: Musai Capital Ltd. / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: DEAG Deutsche Entertainment
Aktiengesellschaft; Bieter: Musai Capital Ltd.

11.01.2021 / 07:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 WpÜG sowie
in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG")

Bieterin:
Musai Capital Ltd.
Block A, Apt. 12, II-Piazzetta, Tower Road
SLM 1605 Sliema, Malta
eingetragen im maltesischen Registrar of Companies unter Nummer C 97535

Zielgesellschaft:
DEAG Deutsche Entertainment AG
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
69474 B
ISIN: DE000A0Z23G6

Die Musai Capital Ltd., Sliema, Malta (die "Bieterin"), eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron Investment Group Ltd.,
Sliema, Malta (die "Apeiron") hat am 11. Januar 2021 entschieden, den
Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (die
"DEAG")
anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DEAG mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (die "DEAG-Aktien")
im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) zu
erwerben (das "Angebot").

Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots
gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 BörsG erfüllen. Die Bieterin,
Apeiron und die DEAG haben insoweit eine Vereinbarung abgeschlossen, in der
die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen
Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das
Angebot niedergelegt sind (die "Delisting-Vereinbarung"). In der
Delisting-Vereinbarung hat sich die DEAG im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
gegenüber der Bieterin verpflichtet, auf Grundlage des Angebots einen Antrag
auf Widerruf der Zulassung der DEAG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu
stellen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß der volumengewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der
letzten drei und der letzten sechs Monate vor der heutigen Bekanntgabe des
Angebots berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis für
ein Delisting-Übernahmeangebot. Diesen hat die Bieterin auf Basis öffentlich
verfügbarer Informationen auf EUR 3,07 je DEAG-Aktie festgesetzt, es sei
denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin")
teilt der Bieterin nach ihrer Ermittlung einen anderen gesetzlichen
Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Angebotspreis dem von der BaFin
ermittelten Mindestpreis entsprechen.

Die Apeiron, das Family Office des deutschen Serial Entrepreneurs Christian
Angermayer, ist derzeit mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größte
Einzelaktionärin der DEAG. Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor
Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC
ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der DEAG
haben sich die Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer
Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die
insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das
geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung
werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die
DEAG gemeinsam kontrollieren.

Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot nicht von
Vollzugsbedingungen abhängig sein. Im Übrigen wird das Angebot zu den in der
Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich
zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin werden die
Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zu dem Angebot im Internet unter
http://www.musai-offer.de veröffentlicht werden.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der DEAG Deutsche Entertainment AG (die "Gesellschaft") dar.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden. Die Musai Capital Ltd. (die "Bieterin") behält sich vor,
in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen
Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der
Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes,
des Börsengesetzes und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit
beschränktem Kreis von U.S. Aktionären anwendbarer Vorschriften der
Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das
Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als
der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften
irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder
der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies
einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse
in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin
und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die
Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,
Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Sliema, den 11. Januar 2021

Musai Capital Ltd.

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11.01.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1159499 11.01.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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